Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Hansestadt Wismar im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordwestmecklenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Hansestadt Wismar im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen werden. Dazu hat der Landkreis im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Breitbandförderrichtlinie (BrbFöRL M-V) Fördermittel beantragt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/ heruntergeladen werden können.
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 1 Weiße Flecken HWI27_0832.5/3-19 09MV300164 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Wismar
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Technisches Konzept
- Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
- Kriterium: Endkundenprodukte
- Kriterium: Realisierungszeitraum
- Kriterium: Vertriebskonzept
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative Netztechnologien
- Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
SA.38348 (2014/N)
Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem Leistungsverzeichnis den Zuschlag auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu erteilen. Die Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf Grundlage von Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem Leistungsverzeichnis unter Ziff. 3 zu entnehmen.
Wertungskriterien:
Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist:
a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
Seite 15 von 20 Oder:
b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 2 Gewerbegebiet HWI29_07 832.5/3-19 11MV300156 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Wismar
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Technisches Konzept
- Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
- Kriterium: Endkundenprodukte
- Kriterium: Realisierungszeitraum
- Kriterium: Vertriebskonzept
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative Netztechnologien
- Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
SA.38348 (2014/N)
Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem Leistungsverzeichnis den Zuschlag auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu erteilen. Die Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf Grundlage von Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem Leistungsverzeichnis unter Ziff. 3 zu entnehmen.
Wertungskriterien:
Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist:
a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
Seite 15 von 20 Oder:
b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 3 Gewerbegebiet HWI29_08 832.5/3-19 11MV300157 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Wismar
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Technisches Konzept
- Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
- Kriterium: Endkundenprodukte
- Kriterium: Realisierungszeitraum
- Kriterium: Vertriebskonzept
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative Netztechnologien
- Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
SA.38348 (2014/N)
Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem Leistungsverzeichnis den Zuschlag auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu erteilen. Die Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf Grundlage von Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem Leistungsverzeichnis unter Ziff. 3 zu entnehmen.
Wertungskriterien:
Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist:
a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
Seite 15 von 20 Oder:
b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 4 Gewerbegebiet HWI29_09 832.5/3-19 11MV300158 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Wismar
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Technisches Konzept
- Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
- Kriterium: Endkundenprodukte
- Kriterium: Realisierungszeitraum
- Kriterium: Vertriebskonzept
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative Netztechnologien
- Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
SA.38348 (2014/N)
Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem Leistungsverzeichnis (siehe https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) den Zuschlag auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu erteilen. Die Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf Grundlage von Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem Leistungsverzeichnis (siehe https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) unter Ziff. 3 zu entnehmen.
Wertungskriterien:
Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist:
a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
Seite 15 von 20 Oder:
b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 5 Gewerbegebiet HWI29_10 832.5/3-19 11MV300159 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Wismar
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Technisches Konzept
- Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
- Kriterium: Endkundenprodukte
- Kriterium: Realisierungszeitraum
- Kriterium: Vertriebskonzept
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative Netztechnologien
- Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
SA.38348 (2014/N)
Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem Leistungsverzeichnis (siehe https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) den Zuschlag auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu erteilen. Die Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf Grundlage von Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem Leistungsverzeichnis (siehe https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) unter Ziff. 3 zu entnehmen.
Wertungskriterien:
Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist:
a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
Seite 15 von 20 Oder:
b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 6 Gewerbegebiet HWI29_11832.5/3-19 11MV300160 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Wismar
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Technisches Konzept
- Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
- Kriterium: Endkundenprodukte
- Kriterium: Realisierungszeitraum
- Kriterium: Vertriebskonzept
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative Netztechnologien
- Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
SA.38348 (2014/N)
Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem Leistungsverzeichnis (siehe https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) den Zuschlag auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu erteilen. Die Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf Grundlage von Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem Leistungsverzeichnis (siehe https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) unter Ziff. 3 zu entnehmen.
Wertungskriterien:
Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist:
a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
Seite 15 von 20 Oder:
b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, sofern diese die vom jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Firmenprofil: das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen);
2. Auszug aus Berufs- oder Handelsregister;
3. Meldebestätigung nach § 6 TKG;
4. Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular, https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/).
5. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular, https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/).
6. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular, https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/);
7. Verpflichtungserklärung nach § 9 Abs. 4 VgG M-V sowie Bestätigung der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 11 VgG M-V.
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungs-nachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu er-bringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entspre-chenden Nachweise zu erbringen, sofern diese die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungs-partners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung;
4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular, LINK In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungs-nachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu er-bringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, sofern diese die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungs-partners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung;
4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular, https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/).
In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechen-den Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular, https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/);
2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internet-diensten versorgten Endkunden ergibt
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter [https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/]).
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Für die Vergabe von Konzessionen sind in § 149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der Vergabestelle § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grunds-ätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession“ bzw. „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter [https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/] genügen müssen.
Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des Begleitdokuments erkennbar sind.
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bliebt unberührt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland