Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter", Teilneubau Haus 3 - Los 9 - Trockenbauarbeiten, 19303 Dömitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020143
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter", Teilneubau Haus 3 - Los 9 - Trockenbauarbeiten, 19303 Dömitz
Los 9 - Trockenbauarbeiten
Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter" Dömitz Roggenfelder Str. 30 A 19303 Dömitz
1.BA Teilneubau Schulzentrum Dömitz, Haus 3
Das neue Gebäude ist als moderner und offener, nichtunterkellerter dreigeschossiger Baukörper mit Flachdach geplant.
Der 3-geschossige Teilneubau ergänzt das 2-geschossige Bestandsgebäude mit einem Außenmaß von ca. 20 x 57,50 m und
einer Bruttogeschossfläche im 1. Bauabschnitt von ca. 4054m2 mit vorrangig Fachräumen sowie dienenden Funktionsräumen.
Insgesamt sind 15 Unterrichtsräume geplant.
Trockenbauarbeiten:
Wände
- 265 qm Metallständerwände doppelt belangt
- 185 qm Metallständerwände - Installationswände
- 275 qm Metallständerwände - Vorwände
- UA-Profile
- Akustikwandelemente
- Revisionsklappen, Wanddurchgänge
Decken
- 250 qm Gipskartondecke, glatt
- 100 qm Gipskartondecke, F90 freitragend
- 2000 qm Gipskortondecke, gelocht
- 200 qm Revisiondecken
- Randfriese, Schattenfugenprofile
- Revisionsklappen, Leuchtenausschnitte, Deckenschotts
- Einfassung Oberlichter
- Holzakustik-Deckensystem
Dachausbau
- Dachdämmung, Dampfsperre, GK-Verkleidung
- Einfassung Dachflächenfenster
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD3J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.