Erweiterung Recknitz-Grundschule Ahrenshagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ribnitz-Damgarten
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ribnitz-damgarten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Recknitz-Grundschule Ahrenshagen
Die Gemeinde Ahrenshagen-Daskow plant am vorhandenen Schulstandort einen eingeschossigen, nichtunterkellerten Erweiterungsbau in Massivbauweise.
Am vorhandenen Standort wird eine ganztägige Grundschule betrieben. Der derzeitige Bestand setzt sich aus einem zweigeschossigen, denkmalgeschützten Gebäude mit Mansardendach und einem eingeschossigen Flachdachgebäude zusammen. Beide Gebäude werden im Erdgeschoss für den Schulbetrieb genutzt. Der Hortbetrieb erfolgt in den Dachgeschossräumen, sowie in den Gruppen- und Klassenräumen im Erdgeschoss des denkmalgeschützten Gebäudes. Im Flachbau sind neben den Gruppen und Unterrichtsräumen eine Lehrküche und Pausenaufenthaltsmöglichkeiten vorhanden. WC-Räume befinden sich im Flachbau und im Obergeschoss des denkmalgeschützten Gebäudes. Der barrierefreie Zugang ist derzeit nur im eingeschossigen Gebäude über eine Rampe möglich.
Der Erweiterungsbau soll die barrierearme Verbindung zwischen den beiden bestehenden Schulgebäuden herstellen, sowie 3 zusätzlich benötigte Klassenräume und ein behindertengerechtes WC enthalten.
Die hierzu notwendigen Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2 bis 6 als Grundleistungen für die Tragwerksplanung gemäß Anlage 14 der HOAI sowie besondere Leistungen für die Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Eingriffe in das Tragwerk beim Anschluss des Zwischenbaus an die Bestandsgebäude sollen beauftragt werden. Weitere besondere Leistungen können von der Auftraggeberin jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.
Gemäß Kostenberechnung werden die Neubau- Umbaukosten der KG 300 + 400 auf 880.000 € brutto veranschlagt.
Ribnitz-Damgarten, Gemeinde Ahrenshagen-Daskow
Das Gebäude soll 3 Funktionsbereiche haben:
- Klassenräume (3 Stück)
- Behinderten-WC
- Flurbereich mit Garderobe und Aufenthaltsbereich
Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Leistungen:
- Grundleistungen der Tragwerksplanung mit durchschnittlichen Planungsanforderungen gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 2 bis 6 (gemäß Anlage 14 der HOAI)
- Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten als besondere Leistungen
Hierzu werden von der Auftraggeberin Planungsunterlagen aus dem Jahr 2013 bereitgestellt. Diese weisen die Planungstiefe einer fertiggestellten Objekt-Entwurfsplanung auf. Im Zuge der Leistungserbringung ist die bereitgestellte Entwurfsplanung als Grundlage für die weiterführende Planung zu verwenden und auf Übereinstimmung mit den aktuell und den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen und zu berücksichtigenden Regelwerken zu prüfen.
Die Objektplanung, die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung und Sanitär), die Freinanlagenplanung, die Brandschutzplanung und die Planungen des Wärme- und Schallschutzes beauftragt die Auftraggeberin selbst und stellt diese dem Bieter zur Verfügung. Der von der Auftraggeberin beauftragte Objektplaner hat die Koordination für alle Fachplaner und integriert deren Fachplanung in seiner Objektplanung.
Für die Erstellung der Tragwerksplanung erhält der Bieter vom Objektplaner die Objektplanung als Grundlage für seine Planungsleistungen. Der Bieter fertigt seine Fachplanung entsprechend den vereinbarten Leistungen in den jeweiligen Leistungsphasen an und übergibt diese dem Objektplaner zur Integration in seine Objektplanung. Weitere besondere Leistungen können von der Auftraggeberin jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.
Der Bieter schuldet das eine dauerhaft funktionsfähige Konstruktion, für ein dauerhaft funktionsfähiges Gebäude.
Die Planungsvergabe erfolgt über ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV. Der Bewerber, der auf Grundlage der Bewertungskriterien die bestmögliche Lösung der Aufgabe erwarten lässt, erhält den Auftrag. Es ist vorgesehen, die unter Pkt. 1.4 aufgeführten Leistungen in 2 Stufen zu beauftragen: Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Leistungsphasen 2-4 auf Grundlage der Anlage 14 HOAI 2021. Hier wird eine Bearbeitung innerhalb von 4 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Leistungsphasen 5-6 auf Grundlage der Anlage 10.1 HOAI 2012. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand d. in d. Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten.
Die Auswahl erfolgt unter d. formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, die Kriterien werden folgend bewertet:
Vergabe von 0 – max. 3 Punkten (Pkt.) pro Kriterium, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet.
Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten gewichteten Punktzahlen. Maximal werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung geladen. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 270. Wird die Anzahl durch Bewerber/innen mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) fristgerechter Eingang;
2) vollständige Bewerbungsunterlagen;
3) Einreichung des TA elektronisch über die Vergabeplattform;
4) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben (TA Teil VII);
5) Angabe zur Art der Bewerbung (TA Teil I.A);
6) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung (TA Teil II.A, Pkt. 2.1.6);
7) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer ist beizufügen;
8) Angaben zu Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist beizufügen (TA Teil II.C);
9) Bestätigung des Nichtvorliegens von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 u. 124 GWB; (TA Teil III.A bis III.D) 10) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) VgV (TA Teil IV.A);
11) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. (TA Teil IV.B);
12) Nichtvorliegen einer Mehrfachbewerbung;
13) Nachweis der Referenzen gem. (TA Teil VI.B);
14) Vorgesehene Projektleitung: Angabe Name und Nachweis der beruflichen Qualifizierung (TA Teil VI.A);
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, (Anforderungen der Referenzen gem. Pkt. III.1.2), Gesamtwichtung 22,22 %, davon:
- durchschnittlichen Jahresumsatz des Bewerbers: Wichtung 25%
- spezifischer Jahresumsatz des Bewerbers: Wichtung 50%
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung: Wichtung 25%
- Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; (Anforderungen der Referenzen gem. Pkt. III.1.3), Gesamtwichtung 33,33 %, davon:
- 3 Referenzen für Schul- und Bildungsbauten, oder vergleichbarer Größenordnung: Bauwerkskosten (KG 300+400), Wichtung je Referenz 11%, gesamt 33,3 %;
- Studien- und Ausbildungsnachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung Inhaber oder Führungskräfte: Wichtung 16,66%
- durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den 3 Jahren, bezogen auf die zu vergebende Leistung: Wichtung 16,66%
- Erklärung zur Ausstattung, zu Geräten und zur technischen Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags: Wichtung 16,66%
- Angabe zu beabsichtigten Unteraufträgen bei der Durchführung der zu vergebenden Teile des Auftrags: Wichtung 16,66%
- Zusätzliche / besondere Eignungsanforderungen, die mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen, Gesamtgewichtung 44,44 %, davon:
- Erklärung zur Personalstruktur: Wichtung 75 %, davon:
- Berufserfahrung des/r Mitarbeiters/in für die Projektleitung, Wichtung 40%
- Berufserfahrung des/r Mitarbeiters/in für die stellvertretende Projektleitung, Wichtung 33,33%
- Berufserfahrung des/r Mitarbeiters/in für die Planung: Wichtung 26,66%
- Erklärung, dass der Bewerber unmittelbar nach Auftragserteilung die Leistungen erbringen kann: Wichtung 12,5%
- Erklärung, dass der Bewerber die Leistung innerhalb des angegebenen Planungs-Zeitraumes erbringen kann: Wichtung 12,5%
Die detaillierte Punktbewertung ist der, den Vergabeunterlagen beilegenden, „Bewertungsmatrix 1- Stufe 1“ zu entnehmen.
Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung kostenfrei durch die Bewerber heruntergeladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen zur Vergabe. Es ist dann notwendig, regelmäßig eigenständig nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf www.subreport.de kann Vorgenanntes entfallen.
Der Bewerberbogen/Teilnahmeantrag enthält die in der EEE abgefragten Erklärungen, um zusätzliche / detaillierte Abfragen der Eignungsprüfung zu erhalten. Das Ausfüllen einer EEE ist auf Grund des zwingend digitalen Ausfüllens des Bewerberbogens entbehrlich (siehe auch VI.3 dieser Bekanntmachung).
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden.
Der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag = Formular zur Eigenerklärung ist fristgerecht elektronisch einzureichen.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften (BG) haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Der Teil IV Abschnitt C der Eigenerklärung (Angaben zu den Referenzen) kann gemeinsam ausgefüllt werden.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; sofern Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5) Mit Ihrem Teilnahmeantrag haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung vorzulegen:
Geforderte Angaben in Teil I des Formulars (Allgemeine Angaben):
I.A Angaben zur Art der Teilnahme 1.1.1 Name des Bewerbers,
1.1.2 Angabe, ob Bewerbung Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung ist a) alleiniger Bewerber oder bevollmächtigter Vertreter einer Bewerbergemeinschaft b) Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (nicht federführendes Mitglied) c) ein anderes Unternehmen, dessen Kapazität im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) I.B Angaben zur Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) Geforderte Angaben in Teil II des Formulars (Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer):
II.A Angaben zur Identität des Wirtschaftsteilnehmers - Angaben zur Identität: Firmenbezeichnung, Postanschrift, Kontaktperson(en), Kontaktdaten
- Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um ein Kleinstunternehmen, kleines, mittleres oder großes Unternehmen (bei BG: Angaben zur Einordnung des jeweiligen Unternehmens für alle Mitglieder); Rechtsform gem. § 43 (1) VgV 2016;
- Nimmt das Unternehmen gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil (Bewerbergemeinschaft)?
II.B Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers - Angaben zur Identität: Firmenbezeichnung, Postanschrift, Kontaktperson(en), Kontaktdaten
II.C Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) - Nimmt das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch?
II.D Angaben zu Unterauftragnehmern (Unteraufträge) - Beabsichtigt das Unternehmen, einen Teil des Auftrages im Wege der Unterbeauftragungsvergabe an Dritte weiterzugeben?
Geforderte Angaben in Teil III des Formulars (Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen):
III.A Ausschlussgründe nach §123 (1) GWB - Liegt/Liegen für das Unternehmen ein Ausschlussgrund/Ausschlussgründe nach § 123 (1) GWB vor?
III.B: Gründe im Zusammenhang mit § 123 (4) GWB - Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen?
III.C: Gründe im Zusammenhang mit § 124 (1) GWB - Hat das Unternehmen gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen?
- Befindet sich das Unternehmen in einer der folgenden Situationen?
a) Das Unternehmen ist zahlungsunfähig.
b) Über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden.
c) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden.
d) Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Hat das Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen?
- Hat das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
- Besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte?
- War das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen?
- Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
- Hat das Unternehmen sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien einer schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht, Auskünfte zurückgehalten und ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise unverzüglich vorzulegen?
- Hat das Unternehmen
a) versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidungen erheblich beeinflussen könnten oder versucht, solche Informationen zu übermitteln? Geforderte Angaben in Teil IV des Formulars (Eignungskriterien):
IV.A: Befähigung zur Berufsausübung - Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV 2016 (Ausschlusskriterium). Angabe Name des Bewerbers bzw. der verantwortlichen Führungskraft sowie fachliche Eignung – Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung ist als Anlage beizufügen.
Bei juristischen Personen ist eine Kopie des aktuellen Handels-/Partnerschaftsregisterauszugs beizufügen.
Geforderte Angaben in Teil IV des Formulars (Eignungskriterien):
IV.B: Befähigung zur Berufsausübung - allgemeiner Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
- spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die zu vergebende Leistung, Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung:
Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage geforderte Mindeststandards (gemäß K12 RBBau):
1) Deckungssummen in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden mit einer mind. zweifachen Maximierung;
2) Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird (Ausschlusskriterium).
Der Nachweis des Versicherers ist mit dem Teilnahmeantrag als Anlage einzureichen und zu nummerieren.
Bei Bewerbergemeinschaften und Unterbeauftragungen muss jedes Mitglied den Bewerberbogen separat ausfüllen und die entsprechenden Nachweise erbringen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grunde einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Geforderte Angaben in Teil IV des Formulars (Eignungskriterien):
IV.C: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
- Angaben zu bereits erbrachten Leistungen durch 3 in den letzten 5 Jahren abgeschlossene, übergebene und in Betrieb befindliche Bauvorhaben, die nach Menge oder Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, erbrachte Leistungsphasen mind. 2-5 gem. § 51 HOAI, mind. Honorarzone III, geschätzte Baukosten KG 300 und 400 rund 880.000 € brutto (Stichtag ist der Tag der öffentlichen Bekanntmachung). Der Punkt 4.3.1 des TA steht in Verbindung mit dem Punkt 6.2 des TA,
- Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren, bezogen auf die zu vergebende Leistung,
- Erklärung zur Ausstattung, Geräten und technischer Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Geforderte Angaben in Teil VI des Formulars (Zusätzliche Angaben zu Projektteam und Referenzen):
VI.A: Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
- Angaben zu Personal, welches das Unternehmen beabsichtigt, für die Ausführung des Auftrags einzusetzen Projektleitung, stellvertretende Projektleitung, Personen für Planung, Vorbereitung und Durchführung Vergabe, Bauüberwachung)
Für jede Person sind folgende Mindestangaben erforderlich:
a) Name,
b) vorgesehene Zuständigkeit (z.B. verantwortlicher Projektleiter, Stellvertreter des verantwortlichen Projektleiters, Planer, Ausschreiber, Bauleiter),
c) berufliche Qualifikation,
d) Berufserfahrung auf die vorgesehene Zuständigkeit (Angabe in Jahren),
e) durchgeführte Maßnahme (Kurzbeschreibung, ggf. besondere Anforderungen) - Erklärung, dass der Bewerber im Falle der Beauftragung in der Lage ist, unmittelbar nach Auftragserteilung die ihm übertragenen Leistungen zu erbringen
- Erklärung zur Wahrnehmung der örtlichen Präsenz der Bauüberwachung, verbunden mit einer Darstellung von Maßnahmen, für die besonderen Leistungen
Bei Bewerbergemeinschaften und Unterbeauftragungen muss jedes Mitglied den Bewerberbogen separat ausfüllen und die entsprechenden Formblätter sind einzureichen.
Die geforderten Angaben / Erklärungen sind geordnet nach der Systematik des Bewerberbogens einzureichen.
Nachweise sind als Anlagen zu nummerieren und im entsprechenden Bewerberbogen mit der Nummerierung einzutragen.
§ 75 (1) und (3) VgV 2016 Teilnahmeberechtigt sind Personen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Bewerber gemäß Landesbauordnung zur Erstellung des bautechnischen Nachweises für Standsicherheit berechtigt ist (Eintragung in die Liste der „bautechnischen Nachweisberechtigten“ o. glw.). Der Nachweis der Befähigung ist mit der Bewerbung zu führen.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften solcher natürlicher Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen „Tragwerksplanung“ ausgerichtet ist und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß der genannten Bedingungen benennen können sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Rechtsform bei Bewerbergemeinschaften (BG):
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass die Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der BG hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage zum Formular der Eigenerklärung). Der Nachweis muss mit Abgabe der Bewerbung erfolgen. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des einzureichenden Angebotes.
Ein Muster des abzuschließenden Vertrages wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular zur Eigenerklärung, das um die in den Ziffern III.1) und III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen und elektronisch über www.evergabe.de einzureichen ist. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Nicht fristgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
Die Bewerber erklären förmlich mit Abgabe des TA, dass die von ihnen angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen schwerwiegender Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u. andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
2.) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 13.12.2021 an die Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3.) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4.) Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet (§ 77 (1) VgV). Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Auftraggeberin kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5.) Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
6.) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7.) Weitere Fachplanungsleistungen für Objektplanung, technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung und Sanitär), Freinanlagenplanung, Brandschutzplanung und Planungen des Wärme- und Schallschutzes sind Gegenstand gesonderter Ausschreibungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]17
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]17
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.