Neubau Thierfelderstr., Los 3 - Fenster Referenznummer der Bekanntmachung: SC-101-TP-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Thierfelderstr., Los 3 - Fenster
Für den Neubau von Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 148 Wohneinheiten sollen Leistungen zum Fenstereinbau vergeben werden.
Thierfelderstraße, 18059 Rostock
Für den Neubau von Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 148 Wohneinheiten sollen Leistungen zum Fenstereinbau vergeben werden.
Die Maßnahme umfasst inbesondere folgende Leistungen:
- Baustelleneinrichtung
- ca. 28 Stück Einfachfenster (Keller) mit integriertem Ventilator
- ca. 607 Stück Einfachfenster, 1-3tlg.
- ca. 142 Stück Einfachfenster, 1-3tlg. Vorgerichtet für Aufsatzrollladen
- ca. 236 Stück Fenstertürelemente, 1-3tlg.
- ca. 193 Stück Elemente mit erhöhtem Schallschutzanforderungen 35-42 dB
- ca. 920 lfm Fensterbänke
- ca. 520 lfm Absturzsicherungen VSG
- ca. 75 Stkc. Prallscheiben
- ca. 172 Stück Aufsatzrollläden elektrisch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.