Lieferung eines Fahrgestells für einen HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: HLF 20 FranzBRiB
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Franzburg
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18461
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Fahrgestells für einen HLF 20
Die Gemeinde Velgast möchte ein Fahrgestell für einen HLF 20 beschaffen mit dem Ziel, dass das Fahrgestell nach DIN EN 1846, DIN 14530-27 und DIN 14502 Restnorm und im Übrigen nach den anerkannten Regeln der Technik geeignet sein muss für ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20, es muss über die Grundausstattung nach der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen StVZO verfügen und ist nach den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen StVZO und Unfallverhütungsvorschriften herzustellen und zu zulassen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Velgast möchte ein Fahrgestell für einen HLF 20 beschaffen mit dem Ziel, dass das Fahrgestell nach DIN EN 1846, DIN 14530-27 und DIN 14502 Restnorm und im Übrigen nach den anerkannten Regeln der Technik geeignet sein muss für ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20, es muss über die Grundausstattung nach der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen StVZO verfügen und ist nach den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen StVZO und Unfallverhütungsvorschriften herzustellen und zu zulassen. Das Fahrgestell muss vom zukünftigen Auftragnehmer wie zuvor beschrieben und im Übrigen gemäß den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen hergestellt werden. Es handelt sich um eine Leistung die mit Hilfe von Fördermitteln realisiert wird. Deshalb ist die Leistung binnen 9 Monaten sowie im Angebot gerechnet vom Tage des Vertragsschlusses an zu erbringen.
Die Beschaffung wird mit Hilfe von Fördermitteln realisiert
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern Sie ins Handelsregister eingetragen sind: Auszug aus dem Handelsregister maximal 12 Monate alt
Sofern Sie ins Gewerbezentralregister eingetragen sind: Auszug aus dem Gewerbezentralregister maximal 3 Monate alt
Umsatz des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zum Zeitpunkt der Einreichung gültige Nachweise der regelmäßigen Zahlungen an die Sozialversicherungen.
Zum Zeitpunkt der Einreichung gültige Nachweis der regelmäßigen Zahlungen der Steuern und Abgaben.
Nachweis des Bestehens oder der Möglichkeit des Abschlusses im Falle des Vertragsschlusses einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 Millionen € für Personenschäden und in Höhe von 3 Millionen € für Sachschäden, die mindestens für Personenschäden einmal jährlich in Höhe von 5 Millionen € je Versicherungsfall zur Verfügung steht und für Personenschäden einmal jährlich in Höhe von 3 Millionen € je Versicherungsfall zur Verfügung steht.
Durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindestens 1 Referenz über die Herstellung des Fahrgestells eines HLF 20 oder gleichwertig aus den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einreichung des Antrags auf Übersendung des polizeilichen Führungszeugnisses, bei Gesellschaften der Geschäftsführer und Prokuristen
Erklärungen des Bieters zum Unterauftragnehmereinsatz
Ggf. Erklärung des Unterauftragnehmers
Sofern Sie als Bietergemeinschaft teilnehmen: Erklärung der Bieter- sowie ggf. späteren Arbeitsgemeinschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.