Feuerwehrfahrzeug für Gemeinde Upahl - FFw Plüschow/Naschendorf
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grevesmuehlen.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrfahrzeug für Gemeinde Upahl - FFw Plüschow/Naschendorf
Löschgruppenfahrzeug LF 20
Löschgruppenfahrzeug LF 20 - Fahrgestell
Gemeinde Upahl - Freiwillige Feuerwehr Plüschow/Naschendorf Naschendorfer Straße 54 23936 Upahl OT Naschendorf
Fahrgestell geeignet für Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN EN 1846, DIN 14530-11 und DIN 14502 Rest Norm
FSS 2020, FF Plüschow, LF 20; KOFI-0048/2018
Löschgruppenfahrzeug LF 20 - Feuerwehrtechnischer Aufbau: Fahrerhaus; Mannschaftsraum; Aufbau
Gemeinde Upahl - Freiwillige Feuerwehr Plüschow/Naschendorf Naschendorfer Straße 54 23936 Upahl OT Naschendorf
Löschgruppenfahrzeug LF 20 - Feuerwehrtechnischer Aufbau: Fahrerhaus; Mannschaftsraum; Aufbau
FSS2020, FF Plüschow, LF 20; KOFI-0048/2018
Löschgruppenfahrzeug LF 20 - Zu liefernde Beladung
Gemeinde Upahl - Freiwillige Feuerwehr Plüschow/Naschendorf Naschendorfer Straße 54 23936 Upahl OT Naschendorf
Beladung bestehend aus:
Gruppe 1: Schutzbekleidung Gruppe 2: Löschgeräte Gruppe 3: Schläuche und Armaturen Gruppe 4: Rettungsgeräte Gruppe 5: Sanitätsgeräte Gruppe 6: Beleuchtung-, Signal- und Fernmeldegerät Gruppe 7: Arbeitsgeräte Gruppe 8: Handwerkzeug und Messgeräte Gruppe 9: Sondergerät
FSS2020, FF Plüschow, LF 20; KOFI-0048/2018
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung Zertifizierung nach ISO 9000 ff
siehe Vorbemerkung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend macht, Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.