Objektplanung für den „Erweiterungsbau Regionale Schule mit Grundschulanteil Buchenberg“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für den „Erweiterungsbau Regionale Schule mit Grundschulanteil Buchenberg“
Planungsleistungen für den Abbruch MZG und Neubau des Erweiterungsbaus zzgl. Außenanlagengestaltung.
Leistungsphasen 3 bis 9, in Anlehnung HOAI 2021, §§ 34 ff.
Die Planung soll entsprechend den Förderrichtlinien, den öffentlichen Bauvorschriften (RBBau, LBauO M-V,
et al.) sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgearbeitet werden. Das Projekt erhält eine
Zuwendung des Landes M-V zur Förderung von infrastrukturellen Maßnahmen (Projekten) der integrierten
nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
gemäß der Stadtentwicklungsrichtlinie M-V.
Planungsleistungen für den Abbruch MZG und Neubau des Erweiterungsbaus zzgl. Außenanlagengestaltung. Leistungsphasen 3 bis 9, in Anlehnung HOAI 2021 §§ 34 ff.
18209 Bad Doberan
Planungsleistungen für den Abbruch MZG und Neubau des Erweiterungsbaus zzgl. Außenanlagengestaltung.
Leistungsphasen 3 bis 9, in Anlehnung HOAI 2021, §§ 34 ff.
Die Planung soll entsprechend den Förderrichtlinien, den öffentlichen Bauvorschriften (RBBau, LBauO M-V,
et al.) sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgearbeitet werden. Das Projekt erhält eine
Zuwendung des Landes M-V zur Förderung von infrastrukturellen Maßnahmen (Projekten) der integrierten
nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
gemäß der Stadtentwicklungsrichtlinie M-V.
VIII-513-00000-2011/012-098513.8.54.10.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 385 / 588-5165
Fax: +49 385 / 588-4855817
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).