Transformatoren Referenznummer der Bekanntmachung: VLP-002-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagenow
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vlp-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transformatoren
Ausgeschrieben wird die Errichtung (Bau) von elf neuen Transformatorstationen für Ladestationen für den Buslinienverkehr (Vertragsgegenstand) in drei Teillosen. Die Leistung umfasst sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der baulichen Anlagen und
zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind.
Los 1
Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH Bahnhofstraße 125 19230 Hagenow
Jeweils eine Transformatorstation für die Betriebsteile in
1.) Wittenburg
2.) Hagenow
3.) Lübtheen
Los 2
Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH Bahnhofstraße 125 19230 Hagenow
Jeweils eine Transformatorstation für die Betriebsteile in
1.) Boizenburg
2.) Schwerin
3.) Lübz
4.) Plau OT Klebe
Los 3
Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH Bahnhofstraße 125 19230 Hagenow
Jeweils eine Transformatorstation für die Betriebsteile in
1.) Dömitz
2.) Crivitz
3.) Sternberg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB;
- Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG);
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
- Eigenerklärung des Bieters, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat;
- Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch;
- Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende eigene oder fremde Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung des Loses oder der Lose, für das/die ein Angebot abgegeben wird, beschriebenen Leistungen verfügen wird;
- Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen; soweit die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nicht die in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Mindest-Deckungssummen aufweist, Vorlage einer Erklärung des Bieters, dass eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt;
- Auflistung von Referenzaufträgen aus den Jahren 2017 bis 2021 (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abnahme) für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit Benennung der durchgeführten Leistung, des Durchführungszeitraums der Leistung und Bezeichnung des Auftraggebers (Ansprechpartner und Telefonnummer); vergleichbar ist eine Referenz, die sich auf ein Bauvorhaben zur Errichtung von Transformatoren bezieht.
Auflistung von mindestens 15 Referenzen, die den Anforderungen nach Ziff. 7.2 Nr. 9 der Bewerbungsbedingungen entsprechen
Die Regelungen des Verfahrens sind in den Bewerbungsbedingungen niedergelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAXRL1X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind."
Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit
- ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder
- der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).