Kontrollierte Lohnanzucht Referenznummer der Bekanntmachung: LAFO-2021-0125
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-mv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wald-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kontrollierte Lohnanzucht
Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber die Aussaat und Anzucht von ca. 2.005.000 Pflanzen in kontrollierter Lohnanzucht durch.
Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird den erfolgreichen Bietern, nach Zuschlagserteilung, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber behält sich die Beschränkung der Vergabe von maximal einem Los je Baumart und Bieter vor.
Anzucht von ca. 650.000 Pflanzen der Baumart Kiefer (Pinus sylvestris)
Aussaat und Anzucht erfolgen auf den Betriebsflächen des Auftragnehmers.
Anzucht von ca. 650.000 Pflanzen der Baumart Kiefer (Pinus sylvestris).
Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird dem erfolgreichen Bieter, nach Zuschlagserteilung, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
noch nicht bekannt
Die Betriebsflächen des Auftragnehmers auf denen die Aussaat/Anzucht erfolgt, dürfen nicht weiter als 450 km vom Sitz der Forstsamendarre der Landesforst M-V AöR in 17309 Jatznick entfernt sein. Die Flächen müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Anzucht von ca. 650.000 Pflanzen der Baumart Kiefer (Pinus sylvestris)
Aussaat und Anzucht erfolgen auf den Betriebsflächen des Auftragnehmers.
Anzucht von ca. 650.000 Pflanzen der Baumart Kiefer (Pinus sylvestris).
Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird dem erfolgreichen Bieter, nach Zuschlagserteilung, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
noch nicht bekannt
Die Betriebsflächen des Auftragnehmers auf denen die Aussaat/Anzucht erfolgt, dürfen nicht weiter als 450 km vom Sitz der Forstsamendarre der Landesforst M-V AöR in 17309 Jatznick entfernt sein. Die Flächen müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Anzucht von ca. 250.000 Pflanzen der Baumart Rotbuche (Fagus sylvatica)
Aussaat und Anzucht erfolgen auf den Betriebsflächen des Auftragnehmers.
Anzucht von ca. 250.000 Pflanzen der Baumart Rotbuche (Fagus sylvatica).
Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird dem erfolgreichen Bieter, nach Zuschlagserteilung, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
noch nicht bekannt
Die Betriebsflächen des Auftragnehmers auf denen die Aussaat/Anzucht erfolgt, dürfen nicht weiter als 450 km vom Sitz der Forstsamendarre der Landesforst M-V AöR in 17309 Jatznick entfernt sein. Die Flächen müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Anzucht von ca. 250.000 Pflanzen der Baumart Rotbuche (Fagus sylvatica)
Aussaat und Anzucht erfolgen auf den Betriebsflächen des Auftragnehmers.
Anzucht von ca. 250.000 Pflanzen der Baumart Rotbuche (Fagus sylvatica).
Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird dem erfolgreichen Bieter, nach Zuschlagserteilung, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
noch nicht bekannt
Die Betriebsflächen des Auftragnehmers auf denen die Aussaat/Anzucht erfolgt, dürfen nicht weiter als 450 km vom Sitz der Forstsamendarre der Landesforst M-V AöR in 17309 Jatznick entfernt sein. Die Flächen müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Anzucht von ca. 60.000 Pflanzen der Baumart Douglasie (Pseudotsuga menziesii)
Aussaat und Anzucht erfolgen auf den Betriebsflächen des Auftragnehmers.
Anzucht von ca. 60.000 Pflanzen der Baumart Douglasie (Pseudotsuga menziesii).
Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird dem erfolgreichen Bieter, nach Zuschlagserteilung, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
noch nicht bekannt
Die Betriebsflächen des Auftragnehmers auf denen die Aussaat/Anzucht erfolgt, dürfen nicht weiter als 450 km vom Sitz der Forstsamendarre der Landesforst M-V AöR in 17309 Jatznick entfernt sein. Die Flächen müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Anzucht von ca. 40.000 Pflanzen der Baumart Roterle (Alnus glutinosa)
Aussaat und Anzucht erfolgen auf den Betriebsflächen des Auftragnehmers.
Anzucht von ca. 40.000 Pflanzen der Baumart Roterle (Alnus glutinosa).
Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird dem erfolgreichen Bieter, nach Zuschlagserteilung, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
noch nicht bekannt
Die Betriebsflächen des Auftragnehmers auf denen die Aussaat/Anzucht erfolgt, dürfen nicht weiter als 450 km vom Sitz der Forstsamendarre der Landesforst M-V AöR in 17309 Jatznick entfernt sein. Die Flächen müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Anzucht von ca. 15.000 Pflanzen der Baumart Weißtanne (Abies alba)
Aussaat und Anzucht erfolgen auf den Betriebsflächen des Auftragnehmers.
Anzucht von ca. 15.000 Pflanzen der Baumart Weißtanne (Abies alba).
Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird dem erfolgreichen Bieter, nach Zuschlagserteilung, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
noch nicht bekannt
Die Betriebsflächen des Auftragnehmers auf denen die Aussaat/Anzucht erfolgt, dürfen nicht weiter als 450 km vom Sitz der Forstsamendarre der Landesforst M-V AöR in 17309 Jatznick entfernt sein. Die Flächen müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Anzucht von ca. 40.000 Pflanzen der Baumart Europäerlärche (Larix decidua)
Aussaat und Anzucht erfolgen auf den Betriebsflächen des Auftragnehmers.
Anzucht von ca. 40.000 Pflanzen der Baumart Europäerlärche (Larix decidua).
Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird dem erfolgreichen Bieter, nach Zuschlagserteilung, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
noch nicht bekannt
Die Betriebsflächen des Auftragnehmers auf denen die Aussaat/Anzucht erfolgt, dürfen nicht weiter als 450 km vom Sitz der Forstsamendarre der Landesforst M-V AöR in 17309 Jatznick entfernt sein. Die Flächen müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Anzucht von ca. 50.000 Pflanzen der Baumart Esskastanie (Castanea sativa)
Aussaat und Anzucht erfolgen auf den Betriebsflächen des Auftragnehmers.
Anzucht von ca. 50.000 Pflanzen der Baumart Esskastanie (Castanea sativa).
Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird dem erfolgreichen Bieter, nach Zuschlagserteilung, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
noch nicht bekannt
Die Betriebsflächen des Auftragnehmers auf denen die Aussaat/Anzucht erfolgt, dürfen nicht weiter als 450 km vom Sitz der Forstsamendarre der Landesforst M-V AöR in 17309 Jatznick entfernt sein. Die Flächen müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister (bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich,
— Registrierung nach § 17 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes oder eine vergleichbare Registrierung des Herkunftslands.
— das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
— das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,
— das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze nicht anhängig sind,
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
— Nachweis der Registrierung nach § 17 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes oder ein vergleichbarer Nachweis des Herkunftslands,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III. 1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/ EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
— Zuschlagsvoraussetzung ist eine gültige Registrierung des Bieters nach § 17 Absatz 1 Forstvermehrungsgutgesetz, bzw. eine vergleichbare Registrierung des Herkunftslands,
— Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung seinen Beschäftigten mindestens ein Stundenentgelt von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) zu zahlen,
— Die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen erfolgen,
— Die Betriebsflächen des Auftragnehmers dürfen nicht weiter als 450 km vom Sitz der Forstsamendarreder Landesforst MV AöR in 17309 Jatznick entfernt sein. Die Flächen müssen sich in der BundesrepublikDeutschland befinden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt.
- Die Vergabestelle empfiehlt den am Auftrag interessierten Unternehmen, sich regelmäßig über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Die Vergabeunterlagen sind hierfür mit einer Versionsnummer versehen, die Version mit der höchsten Versionsnummer stellt die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen dar.
Angebote die in einer veralteten Fassung eingereicht werden, sind zwingend von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.