Modernisierung der Gebäudeleittechnik sowie Energiemanagementsystem, einschließlich Hard- und Software Referenznummer der Bekanntmachung: INP-02-2022
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der Gebäudeleittechnik sowie Energiemanagementsystem, einschließlich Hard- und Software
Die Gebäudeleittechnik wurde im Jahr 2008 mit einem hohen technischen Aufwand erneuert. Dazu mussten alle Hardwarekomponenten im Gebäude aufwendig ausgetauscht und die Software modernisiert werden. Dies hatte zur Folge das sämtliche Anlagenbilder neu gezeichnet und vor allem alle Datenpunkte neu erfasst werden mussten. Die zum damaligen Zeitpunkt eingesetzten DDC-3000 Controller sind mittlerweile veraltet und wurden vom Hersteller abgemeldet. Ersatzteile sind über den Handel nicht mehr verfügbar, so dass das INP die veraltete Hard- und Software zwingend austauschen muss.
siehe Leistungsbeschreibung
Der AG beabsichtigt, den notwendigen BACnet-Datentransfer netzwerktechnisch abzusichern. Aus diesem Grund sollte das angebotene AS-System über die BACnet-Revision 20 verfügen. Die dafür erforderlichen BTL-Testate sind mit der Angebotsabgabe einzureichen.Außer der Gebäudeleittechnik, muss in der Software ein Energiemanagement integriert sein, welches die Daten aus der Datenbank aus dem bestehenden System übernehmen und in das neue System übertragen kann. Dazu gehören Reports, energetische Auswertungen und Kostenberechnungen. Um Schnittstellenprobleme zu vermeiden, wird ein einheitliches Energie- und Gebäudemanagementsystem vorgeschrieben.
Getrennte Systemlösungen werden aufgrund der getrennten Datenhaltung nicht zugelassen. Es ist vorgesehen, das System vollumfänglich in das Rechenzentrum des INP zu virtualisieren. Für die Bedienung vom Energie- und Gebäudemanagementsystem wird keine zusätzliche Software benötigt, sondern erfolgt ausschließlich über handelsübliche Webbrowser.
Sämtliche historische Daten, Störmeldungen, Trendkurven, Makros, Anlagenbilder etc. sind in das neue System zu übernehmen.
Der hierfür notwendige Umbau ist sehr komplex und kann technisch in unterschiedlicher Form umgesetzt werden.
Jeder Bieter erhält die Möglichkeit sich vor Abgabe eines Angebotes ein Bild vom Istzustand zu machen. Während dieser 1. Phase (siehe ZTV) sind durch den Bieter Lösungsvorschläge zu erarbeiten um diese danach dem Auftraggeber schriftlich vorzustellen. Die entsprechenden Fristen sind dabei zu berücksichtigen.
Da keine Funktionsbeschreibungen zur Verfügung stehen, wird der Bieter verpflichtet, zur Angebotsabgabe eine Beschreibung zu erstellen, die dem derzeitigen Anlagen- und Funktionsbetrieb abbildet. Diese Beschreibung wird in der Folge Grundlage der Ausführung.
Der AG geht dabei davon aus, dass der derzeitige Funktionsumfang vollständig übernommen wird. Funktionelle Änderungen bzw. Nachforderungen durch den Bieter innerhalb der Ausführung sind damit ausgeschlossen.
In der 2. Phase (siehe ZTV) erhält der Auftraggeber die Möglichkeit die Lösungsvorschläge zu bewerten und mit den Bietern vor Ort abzustimmen.
Das INP verspricht sich durch diese Vorgehensweise auch unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte eine optimale technische Lösung.
WICHTIGE INFORMATION:
Auf Grund des komplexen Umfangs und der damit verbundenen hohen Kosten, ist die Modernisierung auf 4 Jahre festgelegt. Die Anbindung an das neue Energie- und Gebäudemanagementsystem kann demnach nur schrittweise erfolgen.
Hinweis:
Eine bereits in Auftrag gegebene Kälteanlage arbeitet auf dem Kommunikationsprotokoll BACnet. Weiterhin arbeiten unterschiedliche Geräte und Gewerke mit der LON Netzwerk-Technologie. Dies ist bei der technischen Umsetzung zu berücksichtigen.
Alle technischen Inhalte finden Sie bei uns auf der Webseite nter: https://www.inp-greifswald.de/de/aktuelles/vergabeverfahren/vorab-informationen/
Vor Ort Termine: Bitte vereinbaren Sie vor der Interessensbekundung Vor-Ort Termine mit der technischen Abteilung des Leibniz-Institutes für Plasmaforschung und Technologie e.V.
Kontaktdaten: Herr Roland Erler
Tel.: 03834 554 411
Mobil: 0173 6073731
E-Mail: [gelöscht]
Herr Michael Reinholz
Tel.: 03834 554 3842
Mobil: 0171 8676535
E-Mail: michael.rein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft §123 GWB
Eigenerklärung gem. §124 GWB
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/