Elektronische Überwachung der Nassbaggerarbeiten für die Baumaßnahme "Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/115/002 (AZ:231.2Wa2/5-3-3)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2021/115/002
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-ostsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronische Überwachung der Nassbaggerarbeiten für die Baumaßnahme "Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock"
Elektronische Überwachung der Nassbaggerarbeiten für die Baumaßnahme "Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock".
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee plant und führt die Umsetzung des Projektes „Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock“ für 15 m tiefgehende Schiffe durch. Bei den Arbeiten zur Anpassung der Fahrrinne handelt es sich um Nassbaggerarbeiten, wobei jedes Einsatzgerät mit einem Datenträger ausgestattet werden soll.
Die elektronische Bauüberwachung der Nassbaggerarbeiten hat folgende Themenbereiche abzudecken.
1. Monitoringzwecken:
Während der Baumaßnahme sind verschiedene Monitoring-Maßnahmen zur Gewässergüte, Erschütterung, Baulärm, Trübungsmessungen und in Verbindung mit Monitoring Makrozoobenthos durchzuführen. Die übermittelten Informationen aus der elektronischen Bauüberwachung stellen für die Interpretation der Monitoring-Daten eine wichtige Voraussetzung dar. Insbesondere sind hier Angaben zur Geräteposition, Betriebs- und Brachzeiten und Fahrstrecken bestimmend für die Beweissicherung zur Auswirkung von Schall, Erschütterung, Gewässergüte und Trübung. Die Daten der elektronischen Bauüberwachung sollen zusammen mit den Monitoring-Ergebnissen eine erweiterte Auswertung ermöglichen.
2. Gesamtüberblick über die Baumaßnahme darstellen:
- Kontrolle der Einsatzzeiten zur Prüfung des Bauablaufes durch Angaben der Geräteposition, Betriebs- und Brachzeiten
- Möglichkeit für ein frühzeitiges Eingreifen bei Nichteinhaltung der geplanten Einsatzzeiten (bereichsweise Echtzeitkontrollen) sowie Beseitigung bzw. Klären der Bauverzögerung schaffen
- Plausibilisierung der Baggertiefen.
Die zu erfassenden Datensätze werden für verschiedenen Zwecken benötigt, sodass die Berichtsdarstellung in Form einer Abweichungsanalyse oder einer automatisierten Berichtserstattung sowie beider Formen erfolgen soll. In Abhängigkeit des jeweiligen Baggerabschnittes und des Einsatzgerätes werden verschiedene Parameteranforderungen an die Datensätze gestellt. Die geforderten Daten der Nassbaggereinsatzgeräte sind digital aufzunehmen. Je nach Einsatzgerät müssen Ergebnisgrößen wie Geräteposition, Betriebszeiten, Brachzeiten, Fahrstrecken, Baggertiefen und - kurse, Bagger- und Verbringpositionen auf den Datenträger elektronisch übermittelt werden. Die gesendeten Daten sind zu speichern. Die eingehenden Daten sind auf Plausibilität zu prüfen und gegebenenfalls nach Rücksprache manuell zu korrigieren. Die geprüften Daten werden eingestellt und in entsprechender Form zur Verfügung gestellt. Die Datensätze sollen in anderen Programmen für die Weiterverarbeitung zur Verfügung stehen. Die Daten müssen z.T. graphisch aufbereitet in Echtzeit einsehbar sein.
Nassbaggerarbeiten im Seekanal Rostock mit Sitz des AG in Stralsund
Die zu erfassenden Datensätze werden für verschiedenen Zwecken benötigt, sodass die Berichtsdarstellung in Form einer Abweichungsanalyse oder einer automatisierten Berichtserstattung sowie beider Formen erfolgen soll. In Abhängigkeit des jeweiligen Baggerabschnittes und des Einsatzgerätes werden verschiedene Parameteranforderungen an die Datensätze gestellt. Die geforderten Daten der Nassbaggereinsatzgeräte sind digital aufzunehmen. Je nach Einsatzgerät müssen Ergebnisgrößen wie Geräteposition, Betriebszeiten, Brachzeiten, Fahrstrecken, Baggertiefen und - kurse, Bagger- und Verbringpositionen auf den Datenträger elektronisch übermittelt werden. Die gesendeten Daten sind zu speichern. Die eingehenden Daten sind auf Plausibilität zu prüfen und gegebenenfalls nach Rücksprache manuell zu korrigieren. Die geprüften Daten werden eingestellt und in entsprechender Form zur Verfügung gestellt. Die Datensätze sollen in anderen Programmen für die Weiterverarbeitung zur Verfügung stehen. Die Daten müssen z.T. graphisch aufbereitet in Echtzeit einsehbar sein.
Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung sind dem Abschnitt III zu entnehmen.
Für die zu vergebende Leistung im Baulos 2 wurde der Einsatz mit einem Hopperbagger, zwei Tieflöffelbaggern und 5 Klappschuten geplant. Für den Einsatz der zwei Tieflöffelbagger gibt es im LV Wahlpositionen. Die Grundposition 1 x Tieflöffelbagger hat eine Wahlposition 1 x Eimerkettenbagger und eine Wahlposition 1 x Schneidkopfsaugbagger.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
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Abschnitt VI.3) zusätzliche Angaben beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Personaleinsatzplan und ein Ablaufplan bei Störmeldungen sind zwingend vorzulegen.
Sie sind zum Zeitpunkt der Verhandlungsgespräche darzustellen und müssen spätestens mit dem endgültigen Angebot vorliegen. Sofern diese Dokumente nicht mit dem endgültigen Angebot vorliegen, werden sie einmal nachgefordert. Wenn sie dann nicht vorliegen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Unterlagen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Bildung von Bietergemeinschaften oder zur Beauftragung von Unterauftragnehmern erforderlich ist. Diese sind vom Bewerber vertraglich in gleicher Weise zu verpflichten.
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Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter https://www.kuestendaten.de/OSK/DE/Projekte/Ausbau_Seekanal_Rostock/Ausbau_Seekanal_Rostock_node.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]