Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten als Leihgeräte für Lehrkräfte aus dem Programm "Digitalpakt Schule 2019 bis 2024" für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten als Leihgeräte für Lehrkräfte aus dem Programm "Digitalpakt Schule 2019 bis 2024" für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Der Schulträger, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, plant die Beschaffung von 1.638 Stück mobilen Endgeräten als Leihgabe für Lehrkräfte.
Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt:
Los 1: iPAD und iPAD Hüllen Los 2: Notebook (Windows basiert) und Taschen Los 3: Convertible Notebook (Windows basiert) und Taschen
iPAD und iPAD Taschen
diverse Schulen im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Innerhalb des Loses 1 sollen 350 Stück iPAD als mobile Endgeräte sowie 350 Stück iPAD Hüllen als Leihgabe für Lehrkräfte beschafft werden.
Notebook (Windows basiert) und Taschen
diverse Schulen im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Innerhalb des Loses 2 sollen 288 Stück Notebook als mobile Endgeräte sowie 288 Stück Notebook Hüllen als Leihgabe für Lehrkräfte beschafft werden.
Convertible Notebook (Windows basiert) und Taschen
diverse Schulen im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Innerhalb des Loses 3 sollen 1.000 Stück Convertible Notebook als mobile Endgeräte sowie 1.000 Stück Convertible Notebook Hüllen als Leihgabe für Lehrkräfte beschafft werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierung ist zugelassen) zu finden unter folgendem Link:
https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierung ist zugelassen) zu finden unter folgendem Link:
https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierung ist zugelassen) zu finden unter folgendem Link:
https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Neuer Markt 3, 18055 Rostock
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Rostock
Land: Deutschland