HKW 22 - Los 201: Abhitzekessel 1+ 2 und Rauchgasweg
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
HKW 22 - Los 201: Abhitzekessel 1+ 2 und Rauchgasweg
Die Energieversorgung Schwerin GmbH und Co. Erzeugung KG ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Schwerin GmbH und betreibt seit 1994 an den Standorten Schwerin Süd und Schwerin Lankow je ein Gas- und Dampfturbinenheizkraftwerk.
Die 1994 in Betrieb gesetzten Heizkraftwerke sollen im Rahmen des aktuell gültigen KWKG (in der Fassung von 2017) – aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Anlagenteilen sowie der energiewirtschaftlichen Anforderungen – modernisiert werden.
Die Modernisierungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk in Schwerin Süd beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
— den Austausch der beiden bestehenden Gasturbinen gegen Leistungsstärkere (21-24 MWel);
— die daraus resultierende Anpassung der Abhitzekessel;
— der Austausch der vorhandenen Dampfturbine;
— die Erneuerung der Wasseraufbereitung;
— die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/-elektrotechnik;
— Modernisierung weiterer peripherer Anlagenteile.
Schwerin
Der Auftragnehmer hat die oben beschriebenen beiden Abhitzekesselanlagen 1 und 2 samt Abgaskanäle und Zusatzfeuerung einer Modernisierung zu unterziehen. Die beiden bisher verwendeten Gasturbinen GE LM 1600 werden jeweils gegen neue Gasturbinen der Leistungsklasse 21-24 MWel ausgetauscht. Die nachfolgenden Komponenten sollen rückgebaut, verschrottet und funktions- und betriebsgerecht erneuert werden.
Dafür sind diese Komponenten passend zu den ebenfalls neu errichteten Gasturbinen (Los 101) auszulegen und anzupassen bzw. neu zu fertigen, zu liefern, zu errichten und in Betrieb zu nehmen:
- Abgaskanal ab Austritt Gasturbine bis Eintritt in den Kessel und Bypasskaminteil mit verbauten Schalldämpferkulissen,
- Sämtliche Kompensatoren zwischen Abgaskanal und Bypasskaminteil und AHK-Schornstein 1 und 2,
- Abgasumschaltklappe zum Bypasskaminteil,
- Zusatzfeuerung samt zugehöriger Brennstoffregelstrecken (Erdgas und Hel),
- Komplette Sensorik, Aktorik, Steuer- und Regelantriebe und dazugehörige EMSR-Technik des AHK 1 und 2.
Es sind folgende Optionen anzubieten:
- Umbau der FW-Heizwasserheizfläche am AHK-Austritt und Installation der notwendigen Anlagentechnik zur Rauchgastemperaturregelung,
- Austausch der Überhitzer 2- Heizfläche von AHK 1 und 2,
- Nachrüstung einer SCR-Anlage zur Minderung der Stickstoffoxidemission von AHK 1 und 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HKW 22 – Los 201: Abhitzekessel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Ziffer II.1.7) bzw. der Wert des Auftrages (Ziffer V.2.4) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] EUR eingegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland