Entwicklung eines Ammoniakbrennverfahrens für den J412 und J416 INNIO Gasmotor Referenznummer der Bekanntmachung: COIL-01-2021
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung eines Ammoniakbrennverfahrens für den J412 und J416 INNIO Gasmotor
Das Umsetzungsprojekt CAMPFIRE wird am Standort Rostock-Poppendorf die Konzeption und Forschung für eine Umsetzung der gesamten Transportkette „Grünes Ammoniak“ zur direkten Anwendung in Motoren und Brennstoffzellen für die stationäre Energieversorgung und maritime Mobilität sowie zur Versorgung von Wasserstoff-Tankstellen bündeln. Das Umsetzungsprojekt soll als damit als Initialzündung für die kohlenstofffreie Wasserstoff-wirtschaft 2.0 im industriellen Maßstab dienen. Im CAMPFIRE Open Innovation Lab (COIL), betrieben durch den CAMPFIRE-Koordinator INP, werden Versuchsfelder und Infrastrukturen dafür konzipiert und umgesetzt, Reaktoren und Versuchsanlagen entwickelt, gefertigt, angepasst und optimiert, eine fachliche Begleitung von Entwicklungsarbeiten realisiert sowie der Testbetrieb durchgeführt. Während und im Anschluss an das Vorhaben steht das COIL den CAMPFIRE-Partnern und den transHyDE Partnern als Entwicklungsplattform zur Verfügung.
Das Umsetzungsprojekt CAMPFIRE wird am Standort Rostock-Poppendorf die Konzeption und Forschung für eine Umsetzung der gesamten Transportkette „Grünes Ammoniak“ zur direkten Anwendung in Motoren und Brennstoffzellen für die stationäre Energieversorgung und maritime Mobilität sowie zur Versorgung von Wasserstoff-Tankstellen bündeln. Das Umsetzungsprojekt soll als damit als Initialzündung für die kohlenstofffreie Wasserstoff-wirtschaft 2.0 im industriellen Maßstab dienen. Im CAMPFIRE Open Innovation Lab (COIL), betrieben durch den CAMPFIRE-Koordinator INP, werden Versuchsfelder und Infrastrukturen dafür konzipiert und umgesetzt, Reaktoren und Versuchsanlagen entwickelt, gefertigt, angepasst und optimiert, eine fachliche Begleitung von Entwicklungsarbeiten realisiert sowie der Testbetrieb durchgeführt. Während und im Anschluss an das Vorhaben steht das COIL den CAMPFIRE-Partnern und den transHyDE Partnern als Entwicklungsplattform zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
FB 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
FB 123 Eigenerklärung zur Anerkennung der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe
Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
FB 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
- mindestens DREI vorweisbare Referenzen von Projekten / Vorhaben zur Entwicklung von Verbrennungsverfahren für J412 und J416 INNIO Motoren
- zwingend deutsch in Wort und Schrift
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/