B96 planungsbegleitende Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 220326

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/100107
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

B96 planungsbegleitende Vermessung

Referenznummer der Bekanntmachung: 220326
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

planungsbegleitende Vermessung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Hauptort der Ausführung:

B 96 Neustrelitz- Neubrandenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

planungsbegleitende Vermessung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

in Abhängigkeit der im Zuge der Planung festgestellten Schwierigkeiten oder Widerständen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

abgeschlossener Hoch- oder Fachhochschulabschluss

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags

§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags: brutto [Betrag gelöscht] Euro

§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall:

Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. €.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 46 (3) Nr. 1 VgV – Büroreferenzen

Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe mindestens zwei Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen ab 2016 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung vorzulegen.

Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftragnehmern beigebracht werden.

§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen

§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Büroreferenzen

Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe mindestens zwei Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen ab 2016 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung vorzulegen.

Eine Referenz entspricht einem Projekt und wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens nachfolgende Kriterien eingehalten werden:

1. Büroreferenzen ab 2016 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung

2. Objekt: Linienbauwerk gemäß HOAI mit einer Länge von mindestens 9 km

3. Leistung: Vektorisierung von Punktwolken zur Erstellung von Bestandsplänen

Aus den Referenzen müssen die geforderten Details hervorgehen, aus denen die Vergleichbarkeit erkennbar ist. Zudem ist der Auftraggeber anzugeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/12/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:

SBA Schwerin

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

elektronische Öffnung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer

2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/10/2021