B 192 Planungsbegleitende Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 221230
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 192 Planungsbegleitende Vermessung
Planungsbegleitende Vermessung
B 192 Sietow- Waren, Klink
Planungsbegleitende Vermessung
in Abhängigkeit der im Zuge der Planung festgestellten Schwierigkeiten oder Widerständen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
abgeschlossener Hoch- oder Fachhochschulabschluss
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags: brutto [Betrag gelöscht] Euro
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall:
Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. €.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV – Büroreferenzen
Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe mindestens zwei Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen ab 2016 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung vorzulegen.
Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftragnehmern beigebracht werden.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Büroreferenzen
Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe mindestens zwei Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen ab 2016 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung.
Eine Referenz entspricht einem Projekt und wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens nachfolgende Kriterien eingehalten werden:
1. Büroreferenzen ab 2016 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung
2. Objekt: Linienbauwerk gemäß HOAI mit einer Länge von mindestens 5km
3. Leistung: Vektorisierung von Punktwolken zur Erstellung von Bestandsplänen
Aus den Referenzen müssen die geforderten Details hervorgehen, aus denen die Vergleichbarkeit erkennbar ist. Zudem ist der Auftraggeber anzugeben.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
SBA Schwerin
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]