IT-Hotline für Non-Profit-Organisationen (NPO) Referenznummer der Bekanntmachung: DSEEVerg3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustrelitz
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17235
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Hotline für Non-Profit-Organisationen (NPO)
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) nahm im Juli 2020 ihre Arbeit in Neustrelitz auf. Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Die DSEE beabsichtigt, eine IT-Support-Servicestruktur für NPO in Deutschland aufzubauen. Nachdem die DSEE die Ergebnisse des Projekts evaluiert hat, möchte sie den IT-Support in die regulären NPO-Leistungs-/Serviceangebote integrieren.
Auftragsgegenstand ist der Aufbau und die Betreuung einer IT-Hotline für NPO (Beratung und Unterstützung der NPO im Bereich der IT).
Optional muss der Auftragnehmer die IT-Hotline auch im Jahr 2023 und 2024 anbieten.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die DSEE hat im Juli 2020 ihre Arbeit in Neustrelitz aufgenommen. Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Die Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt bereitstellen und bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen. Sie soll zudem Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen.
Die Mehrheit der NPO in Deutschland ist auf sich allein gestellt, wenn IT-Probleme auftreten. Vor diesem Hintergrund will die DSEE einen dauerhaften IT-Support für all diejenigen NPO bereitstellen, die zwar Grundkenntnisse im Umgang mit Soft- und Hardware haben, denen es aber an Unterstützung bei der Lösung von IT-Problemen mangelt. Um diesen Mangel zu beheben, beabsichtigt die DSEE, eine IT-Support-Servicestruktur für NPO in Deutschland aufzubauen. Nachdem die DSEE die Ergebnisse des Projekts evaluiert hat, möchte sie den IT-Support in die regulären NPO-Leistungs-/Serviceangebote integrieren.
Der Beratungsumfang beträgt mindestens 100 Stunden im Monat, die in der angebotenen Pauschalvergütung enthalten sind. Die DSEE bzw. die NPO sind berechtigt, den Auftragnehmer einseitig auf Abruf mit insgesamt bis zu 50 weiteren Beratungsstunden im Monat zu beauftragen. Dem Auftragnehmer steht kein Leistungsverweigerungsrecht zu.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag einseitig zwei mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Dem Auftragnehmer steht kein Leistungsverweigerungsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag einseitig zwei mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Dem Auftragnehmer steht kein Leistungsverweigerungsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
2. Der Auftraggeber ist über den von der Pauschalvergütung umfassten Beratungsumfang berechtigt, den Auftragnehmer im Umfang von 50 Beratungsstunden im Monat mit den in den Vergabeunterlagen genannten Dienstleistungen zu den vereinbarten Stundensätzen zu beauftragen. Dem Auftragnehmer steht kein Leistungsverweigerungsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt
haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nur bis zur Abgabe des Angebotes möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung
vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (IT-Unterstützung/Beratung von Non-Profit-Organisationen über eine Hotline).
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (IT-Unterstützung/Beratung von Non-Profit-Organisationen über eine Hotline) vergleichbar sind aus den in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungszeiträume, der Referenzen mit Ansprechpartnern inkl. Tel.-Nr.
b) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Bieters und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Aus den Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft muss sich ergeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 10 Non-Profit-Organisationen im Bereich der IT über eine Hotline beraten/unterstützt hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter/Bietergemeinschaften und ihre Bevollmächtigten sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angebote sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal elektronisch einzureichen. Bieter werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Mehrfachangebote, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften, sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVYRLHR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.