Ausschreibung von Werft-Leistungen für die Grundsanierung und Modernisierung des Segelschulschiffes GREIF Referenznummer der Bekanntmachung: 21525-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17493
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seesportzentrum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Werft-Leistungen für die Grundsanierung und Modernisierung des Segelschulschiffes GREIF
Das Seesportzentrum Greif beabsichtigt eine Grundsanierung und Modernisierung des Segelschulschiffes GREIF und schreibt diese aus.
Durch eine zu beauftragende Werft soll durch entsprechende Arbeiten die volle Seetüchtigkeit des Schiffes für die folgenden 20 Jahre wiedererlangt werden.
Lose 1+2
Die Auftraggeberin behält sich vor, im Rahmen der Grundsanierung das Gewerk Rigg und Takelage als gesondertes Los (Los 2) zu vergeben oder als Bestandteil des sonstigen Werftauftrages (Los1).
Grundsanierung und Modernisierung (Los 1), Rigg und Takelage (Los 2)
Los 1: Grundsanierung und Modernisierung des Schiffes entsprechend der Leistungsbeschreibung
Los 2: Erneuerung und Reparatur von Rigg und Takelage entsprechend der Leistungsbeschreibung.
siehe Angaben zu Los 1
siehe Angaben zu Los 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1+2:
- Angaben zum Gesamtumsatz innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Angabe über Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung.
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Teilnahmewettbewerbsformular,
- für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
Weitere Hinweise:
Siehe Ziff. VI.3) ("Zusätzliche Angaben")
Los 1:
Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 15 Mio. EUR für Personen und mindestens 10 Mio. EUR für sonstige Schäden.
Los 1:
- Angaben über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter,
- Angaben des Bieters über in der Vergangenheit abgeschlossenen Referenzprojekte zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Gefragt sind aussagefähige Beispiele eigenrealisierter Schiffsinstandsetzungen ggf. unter Nennung von Partnern und Subunternehmern. Diese Projekte sollen eine möglichst breite Übereinstimmung mit den im Folgenden aufgeführten Merkmalen erkennen lassen:
- Schiffstypen: Segelschiffe, Traditionsschiffe, Yachten, Arbeits- und Spezialschiffe in vergleichbarer Größe
- Auftragsumfänge: Schiffsreparaturen, Schiffsneubauten, Modernisierungen von Maschinenanlagen und Antriebssträngen, allgemeine Grundinstandsetzungen und Umbauten an yachtähnlichen Seeschiffen
- Gewerke: Schiffbau (Reparatur und Neubau) in Stahl und Aluminium, Konservierung, Rohrleitungsbau, Maschinen- und Anlagenbau, Elektrik (Planung und Installation), Lüftungsbau, Innenausbau und Möblierung, Taklerei/ Riggbau, Bootsbau
- Sonstige Erfahrungen: mit öffentlichen Auftraggebern, öffentlich finanzierten Maßnahmen, Koordination von Klassifikationsgesellschaften und Deutscher Flagge, Umgang mit Aspekten des Denkmalschutzes
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig),
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Auftragsjahre,
- Auftragsvolumen,
- kurze Projektbeschreibung (stichpunktartig).
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Teilnahmewettbewerbsformular,
- Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
Weitere Hinweise:
Siehe Ziff. VI.3) ("Zusätzliche Angaben")
Los 2:
- Angaben über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter,
- Angaben des Bieters über in der Vergangenheit abgeschlossenen Referenzprojekte zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Gefragt sind aussagefähige Beispiele eigenrealisierter Projekte ggf. unter Nennung von Partnern und Subunternehmern. Diese Projekte sollen eine möglichst breite Übereinstimmung mit den im Folgenden aufgeführten Merkmalen erkennen lassen:
- Schiffstypen: Segelschiffe, Traditionsschiffe, Yachten, Arbeits- und Spezialschiffe in vergleichbarer Größe
- Auftragsumfänge: Reparaturen, Erneuerung, Modernisierungen, Grundinstandsetzungen und Umbauten an yachtähnlichen Seeschiffen
- Gewerke: Taklerei, Riggbau
- Sonstige Erfahrungen: mit öffentlichen Auftraggebern, öffentlich finanzierten Maßnahmen, Koordination von Klassifikationsgesellschaften und Deutscher Flagge, Umgang mit Aspekten des Denkmalschutzes
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig),
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Auftragsjahre,
- Auftragsvolumen,
- kurze Projektbeschreibung (stichpunktartig).
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Teilnahmewettbewerbsformular,
- Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
Weitere Hinweise:
Siehe Ziff. VI.3) ("Zusätzliche Angaben")
Los 1:
- Zulassung als Schweißfachbetrieb für schiffbauliche
Konstruktionen sowie Ausrüstung und Rohrleitungen
- Zertifikat über Schweißtechnische Qualitätsanforderungen gemäß DIN EN ISO 3834-2 oder gleichwertig
- Zertifikat über die werksinterne Produktionskontrolle gemäß EN 1090-1:2009+A1:2011 oder gleichwertig
- Zertifikat über Management System Standards ISO 9001, ISO 14001, BS OHSAS 18001 oder gleichwertig
- Inhaberschaft einer FROSIO Inspektionszulassung für Konservierung eines Mitarbeiters oder dem Projekt zur Verfügung stehenden freien Mitarbeiters
Abschnitt IV: Verfahren
besondere Eilbedürftigkeit, weil das Schiff kurzfristig wieder als Segelschulschiff eingesetzt werden soll
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Lose 1+2:
A. Ablauf Des Verfahrens:
Das Verhandlungsverfahren läuft in zwei Phasen ab:
(1) Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmewettbewerbsformular auszufüllen und nebst Anlagen elektronisch über das unter Ziff. I.3) genannte Portal einzureichen (bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen). Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen
beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.).
(2) Die geeigneten bzw. im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt über weitere Formulare. Diese werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur
Verfügung gestellt.
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B. Allgemeine Verfahrensbedingungen:
- Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen;
- Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages;
- Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
- Nebenangebote sind nicht zugelassen;
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C. Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist
II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular.
III. Zuschlagskriterium Leistung: Für die Leistungswertung ist ein Realisierungskonzept vorzulegen, das sich in mehrere Unterkriterien aufteilt. Jedes Unterkriterium wird mit maximal 30 Leistungspunkten bewertet, insgesamt können 150 Punkte (5x 30 Punkte erreicht werden. Im Rahmen der Ausarbeitung soll jeder Bieter (bei Los 2 nur in Hinblick auf sein Gewerk) darstellen, wie er die Umsetzung der Grundsanierung für die GREIF planen und angehen würde. Darin sollte dargestellt werden:
1. Unterkriterium:
Verbindlich aufgestellter detaillierter Zeitplan für die Grundsanierung nach Kalenderwochen. Diese beinhaltet eine belastbare Prognose zu Beginn der Grundsanierungsmaßnahme bis hin zur Endausrüstung, behördlichen Zulassung sowie erfolgreichem Erprobungsbetrieb des Schiffes unter Maschine und Segeln.
2. Unterkriterium:
Konzept zur Grundsanierung & Modernisierung
Die GREIF ist ein 'kleiner' Großsegler mit Baujahr 1951 und ist seit 1991 nicht voll umfänglich in Stand gesetzt worden. Daher wird die Grundsanierung anspruchsvolle Reparatur-, Umbau- und
Modernisierungsarbeiten beinhalten. Die teilnehmenden Werften sollen im Rahmen ihres Realisierungskonzepts die aus Ihrer Sicht besonderen technischen Herausforderungen des Projektes
benennen und entsprechende technische, personelle, organisatorische und weitere Lösungsansätze präsentieren und deren Praktikabilität idealerweise mit Erfahrungen belegen.
Als besondere Herausforderungen mit konzeptionellem Anteil werden unter anderem gesehen:
- Die Herangehensweise an eine denkmalgerechte Sanierung der Außenhaut bei gleichzeitiger Erfüllung der Anforderungen von Klasse und Flagge an die Schiffskörperfestigkeit.
- Die Umsetzung eines neuen individuellen, voll nach den Anforderungen von Klasse und Flagge zertifizierten Innenausbaus (Brandschutz, Schallschutz etc.) der den engen Raumverhältnissen,
die eher Boots- oder Jachtbaulich zu sehen sind, gerecht wird und darüber hinaus optisch zur GREIF passt.
- Die Realisierung einer neuen Maschinen- und Antriebsanlage inklusive aller Systeme, als dieselelektrischer Antrieb, mit voller Abnahme und Zertifizierung durch Klasse und Flagge.
- Die Schnittstellenkoordination für die durch die Werft, als Subunternehmer eingebundenen Fachfirmen. Hier sollte im Konzept das geplante Netzwerk an Subunternehmen z.B. für die
Schiffselektrik, Antriebstechnik, Konstruktionsbüros für die Detailplanung und Werkstattzeichnungen, Konservierer (Entschichten & Beschichten), Klima & Lüftung u.a.m. ausführlich beschrieben werden.
3. Unterkriterium: Kooperation mit der Auftraggeberin
Die Auftraggeberin legt Wert darauf, fortlaufend und umfänglich über den Fortschritt der Grundsanierung informiert zu sein. Eine enge Kooperation mit der Auftraggeberin, dem schiffbaufachlichen Prüfer und der baufachlichen Projektbegleitung ist insofern zwingend erforderlich und ermöglicht auch eine bessere Reaktionsfähigkeit bei unvorhergesehenen Herausforderungen. Zudem erwägt die Auftraggeberin in Teilbereichen, die Besatzung der GREIF und weitere ehrenamtliche Unterstützer in die Grundsanierung
mit einzubeziehen. Dies erfordert auf Seiten der anbietenden Werften geeignete Kommunikations- und Koordinationsverfahren,
die über die im Schiffbau übliche Projektkoordinierung hinaus gehen und im Realisierungskonzept entsprechend darzustellen sind.
4. Unterkriterium: Kooperation mit dem optional gesondert zu vergebenden Gewerk /Hauptauftrag
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Instandsetzung von Rigg und Takelage im Rahmen der Grundsanierung als gesondertes Los zu vergeben. Ob die Auftraggeberin hier stattdessen die Einbindung des Gewerkes in den sonstigen Werftauftrag favorisiert, wird unter anderem davon abhängen, wie das Realisierungskonzept die
Kooperation oder auch Einbindung vorsieht und beschreibt. Da der oben genannte Teilbereich der Grundsanierung unweigerlich mit dem Schiffskörper und den übrigen Sanierungsbereichen zusammenhängt, bedarf es daher geeigneter Kommunikations- und
Koordinationskanäle zwischen Werft und ggfs. gesondert vergebenem Gewerk (Takler).
Hier bestehen eine ganze Reihe von neuralgischen Schnittstellen, die eine entsprechend enge Kooperation mit der Werft erfordern. Die Auftragnehmerin sollte dies erkennen und entsprechende Vorkehrungen treffen.
5. Unterkriterium: Zeit- und Kostenkontrolle
Es liegt es in der Natur von komplexen Aufträgen wie dem vorliegenden, dass zeitliche und finanzielle Risiken, insbesondere aufgrund von Fehleinschätzungen oder unvorhergesehener Verzögerungen bestehen. Die Auftragnehmerin sollte solche Risiken kennen und Vorkehrungen treffen, um diese zu minimieren oder gar auszuschalten. Im Realisierungskonzept sollen die anbietenden Werften die geplanten Mechanismen zur Zeit- und
Kostenkontrolle beschreiben, sowie zeitliche und finanzielle Risiken benennen und geeignete Lösungsansätze aufzeigen.
Die für das jeweilige Unterkriterium erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen:
0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen gänzlich fehlen, die jeweiligen Ausführungen nicht vollständig, schlüssig oder wenig plausibel sind.
Geht der Bieter nur äußerst knapp auf die Herausforderungen ein; mangelt es dem Konzept an innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er 10 Punkte. Jeder der genannten Mängel wiegt gleich schwer.
20 Punkte ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter wahrscheinliche Problemstellungen und mögliche Lösungsansätze ausführlich behandelt, er ein widerspruchsfreies Konzept vorlegt und er an der praktischen Umsetzbarkeit und Effektivität keine Zweifel lässt.
Für 30 Punkte gelten im Ausgangspunkt dieselben Voraussetzungen wie für 20 Punkte. Stellt der Bieter jedoch zusätzlich ein Konzept vor, welches auf innovative Aspekte eingeht oder sonstige besondere positive Effekte erwarten lässt, dann erhält er das Prädikat "überragend", also 30 Punkte.
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Verhandlungen finden voraussichtlich in der 2. KW 2022 statt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRCZV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7