Beschaffung von Notarzteinsatzfahrzeugen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordwestmecklenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Notarzteinsatzfahrzeugen
Beschaffung von bis zu 13 elektro-hydraulischen Krankentragensysteme
Landkreis Nordwestmecklenburg Eigenbetrieb Rettungsdienst Verwaltungssitz:
Wald Eck 7 • 19417 Warin
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die verbindliche Lieferung von zehn elektro-hydraulischen Fahrtragensystemen für das Jahr 2022 mit der unverbindlichen Option des Auftraggebers, bis zu 3 elektro-hydraulischen Fahrtragensysteme bis einschließlich 2024 in Auftrag zu geben.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die verbindliche Lieferung von zehn elektro-hydraulischen Fahrtragensystemen für das Jahr 2022 mit der unverbindlichen Option des Auftraggebers, bis zu 3 elektro-hydraulischen Fahrtragensysteme bis einschließlich 2024 in Auftrag zu geben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektro-hydraulische Krankentragesysteme für den Rettungsdienst
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47228
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind.