Objektplanung, Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorf Mecklenburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 23972
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de/category/vergabe-freiberuflicher-leistungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung, Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Der zu vergebende Planungsauftrag soll sämtliche Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume entsprechend der Anlage 10.1 zur HOAI 2021 betreffend den Neubau des Feuerwehrgerätehauses am Rambower Weg, Dorf Mecklenburg, Flur 2, Flurstück 345/4 umfassen. Die Beauftragung erfolgt in 3 Leistungsstufen. Es wird zunächst nur die Leistungsstufe 1 verbindlich beauftragt. Die Realisierung der Baumaßnahme hängt davon ab, dass der Auftraggeber mit Erfolg Fördermittel einwirbt. Die Leistungsstufe 1 umfasst die planerische Zuarbeit durch den Auftragnehmer für den Förderantrag, umfasst also die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2. Die Leistungsstufen 2 und 3 werden in Abhängigkeit von der Gewährung der Fördermittel abgerufen. Die Leistungsstufe 2 umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 7 und die Leistungsstufe 3 die Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9.
Dorf Mecklenburg
Die Planungsvergabe erfolgt gemäß § 14 Abs. 3 VgV 2016 über ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die Gemeindevertretung des Dorfes Mecklenburg hat am 13.10.2020 zur Aufgabenstellung der zu erbringenden Planungsleistungen den folgenden Beschluss gefasst:
- Insgesamt ist die Planung auf 87 Kameraden auszurichten. Darunter 52 Kameraden als Einsatzkräfte (laut
Brandschutzbedarfsplanung), 20 Kameraden der Jugendfeuerwehr, 15 Kameraden Kinderfeuerwehr.
- Der Umkleide- und Sanitärbereich ist so zu gestalten, dass sich die Feuerwehrangehörigen gefahrlos umkleiden, sowie nach dem
Einsatz oder nach den Übungen reinigen können. Eine wirksame "Schwarz-Weiß-Trennung" im Feuerwehrhaus ist die räumliche Trennung vom Schwarz-/Weißbreich. Dazu sollen die Feuerwehrangehörigen nach dem Einsatz ihre verschmutze Einsatzkleidung im Schwarzbereich ablegen, den Sanitärbereich passieren und sich dort duschen, um danach im Weißbereich ihre Zivilkleidung anzuziehen.
- Kinder-, Jugendfeuerwehr und Einsatzkräfte bekommen eine gemeinsame Umkeide, nur Trennung Herren / Frauen ist nötig.
- Herren 2/3 von der Geamtanzahl der Mitglieder aus Jugend-, Kinderfeuerwehr und Einsatzdienst 58.
- Frauen 1/3 von der Gesamtanzahl der Mitglieder aus Jugend- und Kinderfeuerwehr und Einsatzdienst 29.
- Toiletten sowie Duschen für Herren und Frauen sollen von beiden gemäß internen Regelungen genutzt werden.
Max. vier Duschen sind nötig.
- Ein Aufenthaltsraum für mind. 25 Kameraden mit offener Küche.
- Ein Schulungsraum für mind. 40 Kameraden.
- Folgende Büroräume sind erforderlich:
1. ein Büro mit zwei Arbeitsplätzen für Wehrführung inkl. mit einem Besprechungsbereich,
2. ein Büro mit zwei Arbeitsplätzen für Führungskräfte, Jugendfeuerwehrwart, Gerätewart und Schriftwart,
3. ein Büro mit einem Arbeitsplatz für den Feuerwehrförderverein - Trocknungsraum für Einsatzkleidung mit Trockenschrank und Belüftung.
- Funk- / Fernmelderaum mit 1 x Funkarbeitsolatz, Alarm-Fax, Telefon, etc.
- Stellflächen:
5 Stellflächen mind. Stellgröße 3 nach DIN 14092-1 ( Größe 4,50m x 12,50 m) für folgenden Fahrzeuge: 1 x HLF 20, TLF 3000, 1 x DLK, 1 x Kdow, 1x MTW,
4 Stellflächen für Anhänger ggf. eventuell hinter den Fahrzeugen unter Beachtung der Sicherheitsabstände.
Die Tore sind mit einer Durchfahrtsbreite vom 3,60 m und einer Durchfahrtshöhe von 4,50 m zu planen.
- Allgemeine Werkstatt gem. DIN 14092-7 "Feuerwehrhäuser - Werkstätten" Lager für Schläuche, PA Flaschen, Ölbinder, usw.
- Lager für Gefahrenstoffe (Diesel, Öle, Propangas)
- Bekleidungslager
- Parkplätze:
min. 28 PKW-Stellplätze (mind. 5,50 m lang und 2,50 mbreit). Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll nach DIN 14092-1 mind. der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen und 12 nich unterschreiten.
- An- und Abfahrtswege sind so zu gestalten, dass Kreuzungen von Verkehrswegen vermieden werden.
- Verkehrsflächen vor Hallentoren - Stauraum entsprechend DIN 14092-1.
Der zu vergebende Auftrag umfasst sämtliche Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume entsprechend der Anlage 10.1 zu HOAI 2021. Darüber hinaus können einzelne Besondere Leistungen im Sinne der Anlage 10.1 HOAI 2021 anfallen. Die Fachplanungsleistungen werden gesondert vergeben. Die Beratung des Auftraggebers zu den etwaig von ihm benötigten Besonderen Leistungen und Fachplanerleistungen ist Gegenstand er Grundlagenermittlung (Anlage 10.1, Lphse 1, lit.c)
Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle der Realisierung des Vorhabens aufgrund ihm gewährter Förderung die weiteren Leistungsstufen 2 und 3 abzurufen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung dieser Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese abruft. Die Leistungsverpflichtung soll nach Maßgabe des Vertrages zeitlich begrenzt sein.
Zudem kann die Beauftragung Besonderer Leistungen im Sinne der Anlage 10.1 zu HOAI 2021 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmeantrag und für die Einreichung des Angebots sind zu verwenden. Der Auftraggeber stellt den Bewerbern diese Unterlagen zur Verfügung, wie sie der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Bei der geforderten elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind beizufügen bzw. abzugeben. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Gemäß DSGVO Art. 6 Absatz 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder-und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Vergaberechtverstöße können durch Einreichung eines Antrages bei der Vergabekammer auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden. Die Regelungen über das Verfahren vor der Vergabekammer finden sich in §§ 160 ff. GWB.
Es sind dabei die im Einzelnen in § 160 Abs. 3 GWB genannten Ausschluss – und Rügefristen zu beachten. Die dortige Bestimmung lautet:
der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz eins gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.§ 134 Abs. 1 Satz zwei bleibt unberührt.
Die Frist zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung beträgt nach § 135 Abs. 2 GWB 30 Kalendertage nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de