Lieferung eines TLF 4000 für die Freiwillige Feuerwehr Stadt Mirow
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mirow
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17252
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines TLF 4000 für die Freiwillige Feuerwehr Stadt Mirow
Lieferung eines TLF 4000 Los 1 Fahrgestell Los 2 feuerwehrtechnischer Aufbau
Fahrgestell
Stadt Mirow über Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte Rudolf-Breitscheid-Straße 24 17252 Mirow
Lieferung Fahrgestell
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Stadt Mirow über Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte Rudolf-Breitscheid-Straße 24 17252 Mirow
Feuerwehrtechnischer Aufbau zum Fahrgestell Los 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Berufs- und Handelsregister (Formular "Eignerklärung zum Vergabeverfahren des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte)
Erklärung über den Gesamtumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular "Eigenerklärung zum Vergabeverfahren des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte)
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 VgV M-V (vgl. Formblatt "Verpflichtungserklärung zu Mindestarbeitsbedingungen") und Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 VgV M-V.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Bieter oder deren Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, sowei:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst nach 15 Kalendertagen (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Informationen geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mirow
Postleitzahl: 17252
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]