Stromausschreibung Stadt Bützow 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021CF000006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bützow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Stadt Bützow 2022/2023
Lieferung von elektrischer Energie für die Stadt Bützow
Liefermenge: ca.527.105 kWh/Jahr,
Lieferjahre: 2022/2023
Teillos 1 Stadt Bützow (Liegenschaften)
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Stadt Bützow
Liefermenge: ca.189.221 kWh/Jahr,
Lieferjahre: 2022/2023
Teillos 2 Stadt Bützow (SB)
Lieferung von elektrischer Energie für die Stadt Bützow
Liefermenge: ca.337.884 kWh/Jahr,
Lieferjahre: 2022/2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Stadt Bützow (Liegenschaften)
Ort: Neustrelitz
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17235
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Stadt Bützow (SB)
Ort: Neustrelitz
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17235
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über "Deutsche-eVergabe" durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots in Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens 14.10.2021 Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).