Vergabe von Planungsleistungen für die Umstrukturierung, Teilmodernisierung im Bestand und den Teilneubau des Bildungszentrums Neustrelitz Referenznummer der Bekanntmachung: 204/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-omv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für die Umstrukturierung, Teilmodernisierung im Bestand und den Teilneubau des Bildungszentrums Neustrelitz
Planungsleistungen für die Umstrukturierung, Teilmodernisierung im Bestand und den Teilneubau des Bildungszentrums Neustrelitz
Bildungszentrum Neustrelitz Rudower Nebenstraße 1 17235 Neustrelitz
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern beabsichtigt das Bildungszentrum Rudower Nebenstraße 1 in 17235 Neustrelitz umzustrukturieren, im Bestand zu modernisieren und mit einem Teilneubau neu zu errichten. Das Bildungszentrum liegt am Ortsrand der Stadt Neustrelitz und ist ca. 2 bis 3 km vom Zentrum und ca. 4 km vom Bahnhof entfernt. Der Gesamtkomplex besteht aus den vier Gebäuden Haus A - D, zwei provisorischen Leichtbauhallen und dem zum Haus C (Teilbereich Maurer) zugehörigen Tiefbauhof im Außenbereich, in denen 13 Übungseinheiten verschiedener Gewerke untergebracht sind. Zentral auf dem Gelände befindet sich das Internatsgebäude Haus E mit dem Verwaltungsbereich und der Mensa. Die Liegenschaft umfasst eine Fläche von ca. 28.600 m2. Der Gebäudebestand wurde im Zeitraum 1993 - 1997 umfassend modernisiert. 2019/2020 wurde der Teilbereich Kfz-Werkstätten in Haus C zur Aufnahme zusätzlicher Schulungskapazitäten modernisiert.
Für die Modernisierungs- u. Baumaßnahme des Bildungszentrums liegt eine gutachterlich geprüfte und genehmigte Variantenuntersuchung mit Raumprogramm vor. Im Rahmen der Variantenuntersuchung hat sich ergeben, dass der Rückbau der Gebäude Haus A (Maler und Lackierer/Fahrzeuglackierer), Haus D (Land- und Baumaschinen) sowie der Leichtbauhallen 1 und 2 (Lager/Metall) und die Errichtung eines Ersatzneubaus, eine Modernisierung der Gebäude Haus B (Metall/Schweißen), Haus C (Maurer/ Zimmerer/Sanitär-Heizung-Klima/Kfz) und Haus E (Internat/Mensa/Friseure/Verwaltung) die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Variante darstellt (Variante IIb Teilmodernisierung und Teilneubau). Die Baukosten betragen ca. 11,9 Mio. EUR (netto) für die KG 200 bis 500.
Die erarbeiteten Vorschläge zur Umstrukturierung, zum Gebäudebestand und zu den Modernisierungsmaßnahmen sind in der vertiefenden Planung unter wirtschaftlichen und funktionalen Aspekten und für eine langfristig zukunftsfähige Nutzungsdauer sowie unter Berücksichtigung des Ideal-Raumprogramms zu überprüfen und anzupassen. Änderungen im Raumprogramm sind somit noch möglich. Die Nutzer des Bildungszentrums sind überwiegend Jugendliche der beruflichen Ausbildung. Dementsprechend sind die Gebäude, Werkstätten und Räume in Aufbau und Gestaltung zweckdienlich und robust auszuführen. Die vertiefende Planung ist in enger Abstimmung mit dem Bauherrn, der Bauverwaltung und den Gutachtern zu erarbeiten. Die Auftraggeberin legt besonderen Wert auf eine wirtschaftliche und sparsame Modernisierungs- und Bauausführung und wirtschaftliche und sparsame Kosten für Betrieb und Unterhaltung in allen Belangen der Nutzung. Die modernisierten Bestandsgebäude und die Errichtung des Teilneubaus sind nachhaltig und ressourceneffizient zu betreiben.
Der Betrieb des Bildungszentrums soll während der Bau- und Modernisierungsmaßnahme weitergeführt werden. Deshalb sind der Rückbau der Bestandsgebäude und die Errichtung des Ersatzneubaus in Abschnitten durchzuführen.
Im 1. Bauabschnitt ist nach der Herrichtung des Grundstücks bzw. des Baugrunds der Ersatzneubau zu realisieren. Dazu ist das Bestandsgebäude Haus D "Land- und Baumaschinen" (schrittweise) zurückzubauen.
Im 2. Bauabschnitt soll zunächst die Modernisierung der Bestandsgebäude Haus B und C erfolgen; anschließend soll die Modernisierung des Bestandsgebäudes Haus A sowie der Leichtbauhalle 1 als Lagerhalle erfolgen. Die Leichtbauhalle 2 ist zurückzubauen.
Im 3. Bauabschnitt erfolgt die Ertüchtigung des Internatsgebäudes und der Mensa (Haus E), der Verkehrsflächen sowie der Außenanlagen und Grünflächen.
Mit der Planung soll nach Auftragserteilung Ende Januar/Anfang Februar 2022 begonnen werden, die realisierende Modernisierungs- und Baumaßahme soll bis 2025 abgeschlossen sein.
Die Modernisierungs- und Baumaßnahme wird mit Bundes- und Landesmitteln gefördert. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme ist von der Gewährung der Fördermittel abhängig. Hierfür werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2 bis 9 (§ 34 Abs. 3, Abs. 4 i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI) stufenweise vergeben.
Weitere Einzelheiten sind der Aufgabenbeschreibung (Anlage B) zu entnehmen.
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann die Auftraggeberin unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch die Auftraggeberin besteht jedoch grundsätzlich nicht. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise entsprechend den Teilnahmebedingungen gemäß Ziffer III.1) der Bekanntmachung.
Sind mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der nach Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung geforderten Angaben. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 5 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 5 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich die Auftraggeberin vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise auszuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt der Auftraggeberin vorbehalten.
3. Erklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V).
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister des Entwurfsverfassers. Die Fachplaner und der Projektleiter können den Nachweis durch ein dem Aufgabenbereich entsprechendes Hochschulzeugnis führen. Nachweis der Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister oder Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des aus-geschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/der Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
2. Soweit eine Beteiligung als Bewerber/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen hinsichtlich der wirtschaftlich und finanziellen Leistungsfähigkeit zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden und 10 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Gebäudeplaner in den Leistungsphasen 2 - 4 (Genehmigungsplanung),
c) Gebäudeplaner in den Leitungsphasen 5 - 7
d) Bauüberwacher Leistungsphase 8,
e) Fachplaner für das Tragwerk,
f) Fachplaner für die Technische Ausrüstung HLS,
g) Fachplaner für die Technische Ausrüstung ELT
h) Fachplaner für die Freianlagen.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (zwingend für Entwurfsverfasser) oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten. Der Entwurfsverfasser muss bauvorlageberechtigt sein.
2. Referenzen:
a) Darstellung von bis zu 3 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen für die Planung und Bauüberwachung einer Umstrukturierung, Teilmodernisierung im Bestand und Teilneubaus einer Bildungseinrichtung (Bildungszentrum, Hochschule, Berufsschule, Schulen), die nach 2010 abgeschlossen wurden und bei denen der Referenznehmer die Leistungsphasen 2 - 8 im Sinne der HOAI erbracht hat.
b) Zusätzlich (sofern die Freianlagenplanung nicht schon mit den obigen 3 Referenzen nachgewiesen ist) sind zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen (mind. Leistungsphasen 3 - 6) der Freianlagenplanung für ein Bildungszentrum, eine Hochschule, eine Berufsschule oder eine Schule einzureichen.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
4. Technische Ausstattung:
Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.
Soweit eine Beteiligung als Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise, wie unter Ziffer 2-4 gefordert, einzureichen. Es ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bewerber darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.
Es muss mindestens eine Referenz für die Umstrukturierung einer Bildungseinrichtung (Bildungszentrum, Hochschule, Berufsschule, Schule) im laufenden Betrieb nachgewiesen werden, bei der der Referenznehmer die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, die TA-Planung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 - 4 und Nr. 5 - 8 HOAI, die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (mindestens Leistungsphasen 3 - 6) erbracht hat.
Es muss mindestens eine Referenz für eine Teilmodernisierung einer Bildungseinrichtung (Bildungszentrum, Hochschule, Berufsschule, Schule) im Bestand sowie laufendem Betrieb nachgewiesen werden, bei der der Referenznehmer die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, die TA-Planung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 - 4 und Nr. 5 - 8 HOAI, die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (mindestens Leistungsphasen 3 - 6) erbracht hat.
Es muss mindestens eine Referenz für einen Teilneubau einer Bildungseinrichtung (Bildungszentrum, Hochschule, Berufsschule, Schule) im laufenden Betrieb nachgewiesen werden, bei der der Referenznehmer die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, die TA-Planung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 - 4 und Nr. 5 - 8 HOAI, die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (mindestens Leistungsphasen 3 - 6) erbracht hat.
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45R0WY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2.
§134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.