Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung an zwei Schulstandorten in Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung an zwei Schulstandorten in Rostock
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung von Schulen mit Verbinder und Sporthalle
Unterhalts- und Grundreinigung Grundschule "Am Margaretenplatz" und Regionale Schule "Heinrich-Schütz"
Grundschule "Am Margaretenplatz" Margaretenstr. 21 18057 Rostock Regionale Schule "Heinrich-Schütz" Heinrich-Schütz-Str. 10a 18069 Rostock
Unterhalts- und Grundreinigung Grundschule "Am Margaretenplatz" - ca. 666.114 m² jährl. Reinigungsfläche
Unterhalts- und Grundreinigung Regionale Schule "Heinrich-Schütz" - ca. 770.143 m² jährl. Reinigungsfläche
unbefristet
Glasreinigung Grundschule "Am Margaretenplatz" und Regionale Schule "Heinrich-Schütz"
Grundschule "Am Margaretenplatz" Margaretenstr. 21a 18057 Rostock Regionale Schule "Heinrich-Schütz" Heinrich-Schütz-Str. 10a 18069 Rostock
Glasreinigung Grundschule "Am Margaretenplatz" - ca. 1.430 m² jährl. zu reinigende Glasflächen
Glasreinigung Regionale Schule "Heinrich-Schütz" - ca. 1.703 m² jährl. zu reinigende Glasflächen
unbefristet
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Pkt. 9 der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 VgV);
- vollständige Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates,in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV);
- Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer;
- zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung;
- Eigenerklärung oder Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 VgV).
- mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge für die geforderten Leistungen in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers sowie dazugehörige Ansprechpartner und Telefonnummern;
- Erklärung des Unternehmens über die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technische Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck;
- Erklärung zur Umsetzung der betrieblichen Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]