SSAS Hochdruckteststand mit Ofen Referenznummer der Bekanntmachung: INP-66-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald, Hansestadt
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leibniz-inp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald, Hansestadt
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
SSAS Hochdruckteststand mit Ofen
Die Synthese von Ammoniak ist von zentraler Bedeutung für das CAMPFIRE-Projekt. Ein Teststand mit einem Hochdruckofen wird im Verlauf der Projekte benötigt, um die Ammoniaksynthese bei Drücken von bis zu 80 bar zu realisieren. Das thermodynamische Gleichgewicht bei der Reaktion 3 H2O + N2 2NH3 + 3/2 O2 wird auch bei elektrochemischer Synthese bei höheren Drücken zu Gunsten der Produktion von Ammoniak ablaufen. Damit wird eine wesentlich wirtschaftlichere Gewinnung der Chemikalie erreicht. Simulationen sagen voraus, das die SSAS damit konkurrenzfähig zu bestehenden Prozessen der Ammoniaksynthese wird. Um dies zum ersten Mal auch experimentell zu bestätigen, wird ein Hochdruck-SSAS teststand benötigt.
17489 Greifswald, Hansestadt
siehe Leistungsbeschreibung
- Verfügbarkeit von Ersatzteilen für 10 Jahre nach Auslauf des Gerätemodells
- Konstruktion der Anlage auf Rollen für eine gute Transportierbarkeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Eigenerklärung gem. §124 GWB
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technolog, Felix-Hausdorff-Str. 2, 17489 Greifswald.
ausschließlich Mitarbeitende der INP Vergabestelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- schriftlich,
- elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D444796680 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald, Hansestadt
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.leibniz-inp.de
§ 160 GWB
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.leibniz-inp.de