Hochauflösendes Rasterelektronenmikroskop (REM) Referenznummer der Bekanntmachung: INP-38-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochauflösendes Rasterelektronenmikroskop (REM)
Für die Untersuchungen von Querschnitten zur Mikrostruktur von MEAs auf der Basis von elektrokeramischen Dünnschichten neuer niedriger Edelmetall-Katalysatoren, High-Entropy-Alloys sowie pulverförmigen keramischen Materialien die in Technologien zur Ammoniak Synthese bzw. zur Ammoniak Nutzung als Kraftstoff eingesetzt werden, sind essentiell für die Entwicklung dieser neuen Nanomaterialien und deren Fertigungsverfahren.
Des Weiteren werden im Mikroskop Querschnitt beschichtete Stahlproben und Bauteile untersucht um Degradationsprozesse post mortem (nach Betrieb in Ammoniak bzw. Wasserstoff) zu untersuchen und wichtige Rückschlüsse in Bezug auf die Lebensdauer und Degradationsmechanismen der Materialien und Komponenten zu ziehen.
Rasterelektronenmikroskop
Feldemissions-Quelle mit möglichem Strahlstrom min. 20 nA
Beschleunigungsspannung von höchstens 0,1 KV bis zu mindestens 30 kV
Strahlauflösung bei 15 kV < 1 nm, wenn möglich Strahlauflösung von < 2 nm bei 1 kV
Möglichkeit der Reduktion der Landungsenergie (beam decceleration)
motorisierter, euzentrischer Probentisch, kippbar bis min. 45 °
Mehrfachprobenhalter, Querschnittsprobenhalter
- Vergrößerung mindestens 300.000fach
SE-Detektoren (ETSE-Detektor und in-lens-Detektor)
hochauflösender BSE-Detektor (Kammer und/oder in-lens)
PlasmaCleaning zur Entfernung von Kohlenwasserstoffen auf Proben
mögliche Probengröße von 100 mm
Öl-freies Pumpsystem
- Wasserkühlung
Schwingungsdämpfung
Control Panel/Steuerung, PC, Monitor, Tisch, Software, Peripherie (Maus, Tastatur)
Transmissions-Modus inkl. TE-Detektor
Colour-SEM Modus basierend auf Live-EDX-Daten
Analytik – EDX-Detektor
EDX-Detektor, Querschnitt ca. 30 mm2
Auflösung mindestens 129 eV Mn Kα
Zählrate von 200 kcps
inkl. Flansch/Befestigung und Mechanik zum Ein- und Ausfahren
inkl. Steuerung, PC, Monitor, Software (Punktspektrum, Line Scan, Mapping, Indizierung und Quantifizierung), Peripherie (Maus, Tastatur)
Transmissions-Modus inkl. TE-Detektor
Colour-SEM Modus basierend auf Live-EDX-Daten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochauflösendes Rasterelektronenmikroskop (REM)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fei.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/