B96 Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 221307
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
B96 Umweltplanung
Umweltverträglichkeitsstudie, Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeits-/Vorprüfungen, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
B 96 Neustrelitz bis Landesgrenze Brandenburg
Umweltverträglichkeitsstudie, Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeits-/Vorprüfungen, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
In Abhängigkeit der im Zuge der Planung festgestellten Schwierigkeiten oder Widerstände kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
abgeschlossener Hoch- oder Fachhochschulabschluss
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags: brutto [Betrag gelöscht] Euro
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall:
Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. €.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung vorzulegen.
Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftragnehmern beigebracht werden.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
§ 46 (3) Nr. 9 VgV - Ausstattung zur Ausführung des Auftrags: Das für den Einsatz vorgesehene GIS ist mit der Angebotsabgabe zu benennen (Name und ggf. Versionsnummer).
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
46 (3) Nr. 1 VgV - Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen in der Umweltplanung ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung.
Der Bieter muss mindestens folgende vergleichbaren Leistungen in der Umweltplanung erbracht haben.
- mindestens zwei Umweltverträglichkeitsstudien und
- mindestens zwei Artenschutzbeiträge und
- mindestens zwei FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-Vorprüfungen sind nicht ausreichend) und
- mindestens ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie.
Alternativ zur Umweltverträglichkeitsstudie wird auch die Erarbeitung eines UVP-Berichts akzeptiert. Als Artenschutzbeitrag werden auch anders benannte Unterlagen (z. B. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung / saP), die die artenschutzrechtliche Bewertung eines Vorhabens zum Inhalt hatten, anerkannt.
Die Leistungen können im Rahmen mehrerer Projekte erbracht worden sein. Als vergleichbar werden nur Referenzen zu Projekten gewertet, die folgenden Kriterien entsprechen:
- Ausführung der Leistungen in den Jahren ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung.
- Neubau / Umbau / Ausbau einer Bundesfernstraße (Bundesautobahn oder Bundesstraße) oder Landesstraße mit mindestens 4 km Länge. Bei Referenzen zu Umweltplanungen in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ist die Gleichwertigkeit der Klassifizierung der Straße durch den Bieter nachzuweisen.
- Für das Referenzprojekt muss dem benannten Auftraggeber mindestens die vorläufige Fassung im Entwurf vorliegen.
Referenzen zu Artenschutzbeiträgen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen und zu Fachbeiträgen Wasserrahmenrichtlinie können sowohl aus der Planungsphase der Vorplanung (Linienfindung) oder der Entwurfsplanung/Planfeststellung stammen.
Um eine Wertung der Referenzen vornehmen zu können, muss die einzureichende Liste Aussagen zu den o. g. Anforderungen (Straßenart, beplante Streckenlänge, ausgeführte Planungsarten, Ausführungsjahre, Planungsstand) enthalten. Zudem ist der Auftraggeber anzugeben.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: abgeschlossener Hoch- oder Fachhochschulabschluss
§ 46 (3) Nr. 9 VgV - Ausstattung zur Ausführung des Auftrags: Die Karten zu den einzelnen Gutachten sind zwingend mit einem geografischen Informationssystem (GIS) zu erstellen, das Dateien im Shape-Format einlesen und ausgeben kann.
keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]