Vergabe Generalplanungsleistungen für Erschließung und Nutzbarmachung B-Plan 24A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waren-mueritz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Generalplanungsleistungen für Erschließung und Nutzbarmachung B-Plan 24A
Generalplanerleistungen (insbesondere Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwerke Ver- und Entsorgung und Verkehrsanlagen sowie Fachplanung Technische Ausrüstung und SiGeKo) für die Erschließung und Nutzbarmachung des geplanten Wohngebietes im südlichen Teil der Stadt Waren (Müritz) nach dem Bebauungsplan Nr. 24A.
17192 Waren (Müritz),
Zum Pfennigsberg/Federower Weg
Die Stadt Waren (Müritz) gehört zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Für sie besteht auch in Zukunft eine hohe Nachfrage an Wohnraum und Wohnbauflächen. Für die Erschließung und Nutzbarmachung des geplanten Wohngebietes wurde der Bebauungsplan Nr. 24A aufgestellt und beschlossen. Der Bebauungsplan ist derzeit (Stand: 07.05.2021) noch nicht rechtskräftig. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung des städtebaulichen Abschlusses der Bebauung auf dem Papenberg. Dabei soll vorwiegend ein Angebot für Einfamilienhäuser geschaffen werden.
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Für die Erschließung des neuen Baugebiets benötigt die Stadt Waren (Müritz) entsprechende Planungsleistungen (insbesondere Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwerke Ver- und Entsorgung und Verkehrsanlagen sowie Fachplanung Technische Ausrüstung und SiGeKo). Es ist beabsichtigt, die notwendigen Planungsleistungen an einen Generalplaner zu vergeben. Der Generalplaner hat bei der Leistungserbringung die bereits erfolgte Vorplanung (vgl. hierzu die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente der Vorplanung) sowie die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Planungsziele (vgl. dort Ziff. 1.2) zu beachten.
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Für die Erschließungsmaßnahmen werden insoweit grundsätzlich jeweils Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 benötigt und stufenweise wie folgt beauftragt:
• Leistungsstufe 1: Lph. 3 und 4 (fest) .
• Leistungsstufe 2: Lph. 5 bis 7 (optional) .
• Leistungsstufe 3: Lph. 8 und 9 (optional) .
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Die Planungsleistung soll für die gesamte Erschließung des Wohngebietes und des geplanten Kreisverkehres nebst Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Für die Bauleistung ist jedoch eine Aufteilung in drei Bauabschnitte vorgesehen:
• 1. Bauabschnitt: Kreisverkehrsplatz .
• 2. Bauabschnitt: Wohngebiet Süd .
• 3. Bauabschnitt: Wohngebiet Nord .
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Der Baubeginn ist für Mitte 2022 angedacht. Die Bauzeit für das gesamte Gebiet wird ca. 3 Jahre betragen.
Die benötigten Planungsleistungen sollen stufenweise wie folgt beauftragt werden:
• Leistungsstufe 1: Lph. 3 und 4 (fest) .
• Leistungsstufe 2: Lph. 5 bis 7 (optional) .
• Leistungsstufe 3: Lph. 8 und 9 (optional) .
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Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer demzufolge zunächst mit der Durchführung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer mit den Leistungen der weiteren Stufen ganz oder teilweise zu beauftragen. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung der Stufen hat der Auftragnehmer nicht. Dem Auftraggeber steht hinsichtlich des Abrufs der einzelnen Stufen insofern ein freies Optionsrecht zu.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waren (Müritz)
Postleitzahl: 17192
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://waren-mueritz.de