Wartungsvertrag für die Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde Ostseebad Binz und dem zugehörigem Ortsteil Prora 2022 - 2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ostseebad Binz
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-binz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsvertrag für die Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde Ostseebad Binz und dem zugehörigem Ortsteil Prora 2022 - 2025
Rahmenvereinbarung für die Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen (mit rd. 1.000 Straßenlaternen) im Gemeindebereich des Ostseebad Binz mit dem zugehörigem Ortsteil Prora.
Vertragsdauer:
Beginn: 01.01.2022 Ende: 31.12.2025
18609 Ostseebad Binz
Rahmenvereinbarung für die Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen (mit rd. 1.000 Straßenlaternen) im Gemeindebereich des Ostseebad Binz mit dem zugehörigem Ortsteil Prora.
Vertragsdauer:
Beginn: 01.01.2022 Ende: 31.12.2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartungsvertrag für die Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde Ostseebad Binz und dem zugehörigem Ortsteil Prora 2022 - 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ostseebad Binz
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der 5 / 5 Auftraggeber gegenüber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung beim Landkreis Vorpommern-Rügen zu stellen. Bei der Rüge wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw.eines Angebotes (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.