Planungsleistungen - Befestigung der Gemeindeverbindungsstraße Guester Weg/Weitenhäger Landweg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landhagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen - Befestigung der Gemeindeverbindungsstraße Guester Weg/Weitenhäger Landweg
Der Guester Weg / Weitenhäger Landweg ist die einzige direkte Verbindung der Ortsteile Weitenhagen der Gemeinde Weitenhagen und dem OT Guest in der ehemaligen Gemeinde Diedrichshagen auf Gemeindegebiet und hat eine Länge von ca. 2.800 m. Die unbefestigte Ortsteilverbindungsstraße beginnt am fünfastigen Knotenpunkt (KP) Zur Schwedenschanze (VG 9) / Greifswalder Landweg / Hauptstraße / Guester Weg / Behrenhöfer Weg in der Ortslage Weitenhagen und führt in westliche Richtung über den beschrankten Bahnübergang (BÜ 202,9) bis an den KP Weitenhäger Landweg / Zufahrt Gärtnerei / Siedlung / Gutshof / Wirtschaftsweg im OT Guest. Gleichzeitig soll die innerörtliche Gemeindestraße Gutshof bist zum KP Gutshof / Siedlung / VG10 auf einer Länge von ca. 500 m ebenfalls ausgebaut werden, somit beträgt die Gesamtausbaulänge ca. 3.300 m. Vorhandene Schutzgüter sollten so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Im Gegenzug dazu muss die Linienführung eigentumsrechtlich, technisch und fachgerecht möglich sein. Die Herstellungskosten sowie die Folgekosten sollten für den Baulastträger bei der Wahl der Trasse und der Ausbauvariante unbedingt Berücksichtigung finden. Die Trasse ist durch den Bestand des Guester Weg / Weitenhäger Landwegs / Gutshof vorgegeben. Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen bestehend aus Stufe 1 Genehmigungsplanung und Stufe 2 Ausführung (optional). Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Stufe besteht nicht.
Gemeinde Weitenhagen, 17498 Weitenhagen
Neugestaltung der Trasse In den überplanten Bereichen befinden sich verschiedene Ver- und Entsorgungsleitungen. Diese müssen in den Leistungsphasen 1 – 4 erfasst, überplant, mit den Leitungsträgern abgestimmt und in einem koordinierten Leitungsplan dargestellt werden. Durch die Anhaltung des vorhandenen Geländes kommt es zu keiner Verringerung der Überdeckungen. Während der Bauausführung sind zum Schutz der Versorgungsleitungen entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Möglich ist auch, dass Leitungsträger baubegleitend ihre Leitungen neustrukturieren.
Der öffentliche Verkehr auf der Trasse des Guester Wege / Weitenhäger Landweg / Gutshof muss während der Bauzeit nicht zwingend aufrechterhalten werden. Im Planungsbereich stehen ausreichend Wege und Flächen zur Verfügung, um die Verkehre über temporäre Umleitungen um das Baufeld zu führen. Die Aufteilung in Bauabschnitte sichert somit auch die Bewirtschaftung der Flächen im Planungsgebiet. Aufgrund ihrer örtlichen Zusammenhänge sind bei der Verkehrsführung während der Bauzeit die Teilbauabschnitte mit den Anliegern abzustimmen.
Die Querschnittsausbildung erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Wegbreiten und der angrenzenden Baumreihen bzw. Waldflächen. Der Ausbau wird unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Vorschriften bzw. Richtlinien erfolgen.
Die Herstellung der Fahrbahnen erfolgt innerhalb der Straßenflurstücke bzw. auf bereits vorbelasteten Flächen. An den Knotenpunkten müssen die beteiligten Straßenäste an die neuerrichtete Fahrbahn angepasst werden. Während im 2. Abschnitt und 3. Abschnitt ein einspuriger Ausbau mit entsprechenden Ausweichstellen ausreichend ist, muss beim Ausbau des 1. und 4. Abschnittes darauf geachtet werden, welcher Begegnungsfall zur Anwendung kommen sollte, da hier neben dem PKW-PKWVerkehr auch häufiger Verkehre durch Liefer- und Entsorgungsfahrzeuge (zukünftig eventuell auch Schulbusverkehr) stattfinden. Die Bereiche von Wege- bzw. Straßenkreuzungen müssen im Zuge des Ausbaus angepasst werden. Aufschluss, welcher Ausbauquerschnitt einen sinnvollen Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und Eingriff in Natur und Umwelt darstellt, wird der Variantenvergleich, die Vorabstimmung mit Behörden sowie anderen an der Planung fachlich Beteiligter und einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zeigen. Diese Untersuchung ist unerlässlich und Bestandteil der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 der Objektplanung von Verkehrsanlagen bzw. der Besonderen Leistungen.
Die Oberflächenentwässerung erfolgt über das Straßenlängs- und Quergefälle über das Bankett und Grünstreifen in vorhandenen straßenbegleitenden Gräben, Mulden und angrenzende Flächen. Falls im Bereich der Gemeindestraße Gutshof (4. Abschnitt) dies nicht möglich ist, muss das anfallende Regenwasser über eine Bordanlage, Straßenabläufe und einen RW-Kanal in eine Vorflut oder Rigole abgeleitet werden. Hier sind die erforderlichen Versickerungskennwerte in den Baugrunduntersuchungen zu ermitteln.
Ingenieurbauwerke sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Schutz- und Leiteinrichtungen sowie die erforderlichen Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen entlang der geplanten Verkehrsanlagen werden gemäß den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien sowie nach dem heutigen Stand der anerkannten Regeln der Technik hergestellt.
Die geplante Baumaßnahme führt zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Als Vermeidungsmaßnahme wird bereits in der Planung die Nutzung vorbelasteter Flächen favorisiert. Die vorhandenen Begrenzungen der Verkehrsanlagen werden bei den Planungen angehalten, um Eingriffe in Natur und Umwelt möglichst zu minimieren. Die nicht vermeidbaren Eingriffe werden in einer Eingriffsbilanzierung erfasst und bewertet. Sie werden gemäß Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) und Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) ausgeglichen. Der Ausgleich sollte vollständig und vorzugsweise im eingriffsnahen Raum erfolgen. Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplanes.
Am Übergang vom 2. Abschnitt zum 3. Abschnitt befindet sich der BÜ 202,9 der DB Netz AG. Der Streckenabschnitt wird bei der DB Netz AG unter der Streckenbezeichnung 6081 Groß Kiesow- Schönwalde geführt und ist unter der TEN Klassifizierung als TEN-T eingestuft.
Der Ausbau der Verkehrsanlage sollte im Einvernehmen mit den Trägern öffentlicher Belange erfolgen, um ein zeit- und kostenintensives Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren zu vermeiden.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Gemeinde Weitenhagen. Für den Ausbau der Ortsteilverbindungsstraße sollen Fördermittel eingeworben werden. Die Beauftragung des Planungsbüros erfolgt stufenweise. Einen Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Stufe besteht nicht.
Der Auftrag kann verlängert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, dass Verfahren auch weiterzuführen, wenn nicht genügend geeigneteBewerber zur Verfügung stehen. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied vonBewerbergemeinschaften sind nur unter Beachtung von EuGH, Urteil vom 23.12.2009 - Rs. C-376/08 möglich.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge (Anlage 1 zur Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb) auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass ein Teilnahmeantrag unvollständig oder fehlerhaft ist, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich zulässigen nach pflichtgemäßen Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen oder Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.Darauf folgt die Prüfung der Anträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S.2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG erfolgen. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und ggf. unter den in §§ 125, 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden.
Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen ander zu vergebenen Leistung anhand einer Bewertungsmatrix. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung und Ziffer 7.1 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags ergeben. Auf Grundlage der Höhe der erreichten Punktzahl wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Die danach bestplatzierten drei Bewerber werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Sollten weniger als drei Bewerber nach der Eingungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern.
Der Bewerberbogen enthält die in der EEE abgefragten Erklärungen ergänzt um zusätzliche/detaillierte Abfragen zur Eignungsprüfung. Das Ausfüllen einer EEE ist aufgrund des zwingenden Ausfüllens des Bewerberbogens entbehrlich.
Änderungen am Bewerberbogen sind nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
(1) Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Hierüber ist von dem Bewerber/derBewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung abzugeben. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 dieser Bekanntmachung nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung ensprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU.
(2) Der Bewerber muss nach § 65 LBauO M-V bauvorlagenberechtigt sein. Hierüber ist vom Bewerber/derBewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung abzugeben.
(3) Eigenerklärung des Bewerbers über Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedemMitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
(4) Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens:
Angaben zum allgemeinen Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto.
(5) Ergänzend zu 4.2.3 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 1,5 Mio. € für Personenschäden und mindestens 500.000,00 € für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaatder EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mind. das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.Bei Bewerbergemeinschaften und Unterbeauftragungen muss jedes Mitglied den Bewerberbogen separat ausfüllen.
(6) Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 3 Jahre erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Erklärung zu mind. einer vergleichbaren Referenz; alle vergleichbaren und eingereichten Referenzen werden beurteilt, jedoch nur die punktbeste Referenz wird gewertet. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- und Beratungsleistung vergleichbar sind. Die Auflistung ist auf max. 3 Projekte zu beschränken. Werden mehr als 3 Projekte eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt. Es werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
• Beschreibung des Projekts/der ausgeführten Leistung • Wert der erbrachten Leistung • Angaben zum Erbringungszeitraum • Angabe des öffentlichen oder privaten Empfänger.
(7) Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren bezogen auf die zu vergebene Leistung.
(8) Ergänzend zu 5.1.1. des Bewerberbogens Erklärung zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
(9) Angaben zu Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
(10) Erklärung zur Ausstattung, Geräten und technischen Ausrüstungen des Unternehmens für die Ausführung des Auftrages.
(11) Angabe zu beabsichtigten Unteraufträgen bei der Durchführung des zu vergebenden Leistungsumfanges.
siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach dem ArchlngG M-V berechtigt sind, die Berufsbezeichnung"Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen (siehe Nr. III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung). Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL2005/36/EG. geändert durch RL 2013/55/EU.
siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt. Unter der Adresse https://portal.evergabemv.de/E37764652 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Hilfe beim Download oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Stefan Jendrusch (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-33.
Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich elektronisch abgegeben werden. Dazu bitte den Bewerberbogen und ggf. erforderliche/s Formblatt/er von der Vergabe-Plattform herunterladen, digital ausfüllen und auf der Vergabe-Plattform hochladen. Eine Doppelabgabe des identischen Teilnahmeantrages kann zum Ausschluss führen.
Fragen- und Antworten:
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrages hinzuweisen.
Bitte übermitteln Sie Ihre Fragen und Anmerkungen zum Teilnahmewettbewerb ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, so dass die Bewerber gebeten werden, sich kostenlos registrieren zu lassen. Alle Bieterferagen sollen ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform beantwortet werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich nach den Regelungen in § 160 GWB (1.) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein lnteresse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach 5 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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