Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Planungsleistung (ELT) Neubau inklusives Schulzentrum am Ellernholzteich
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Planungsleistung (ELT) Neubau inklusives Schulzentrum am Ellernholzteich
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Nordosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt an dem in die Ostsee mündenden Fluss Ryck am Greifswalder Bodden zwischen den Inseln Rügen und Usedom. Darüber hinaus ist die Stadt Greifswald der wichtigste Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort in der Region Vorpommern. Durch steigende Schülerzahlen hat sich die Hansestadt Greifswald entschieden das Schulzentrum am Ellernholzteich zu errichten. Das inklusive Schulzentrum besteht aus einer Regionalschule mit Grundschulteil, Hort sowie einer 2- Feld- Sporthalle mit den entsprechenden Außenanlagen.
Universitäts- und Hansestadt Greifswald Osnabrücker Straße / Scharnhorststraße 17489 Greifswald
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §53 ff HOAI Lph. 1-9 inkl. besonderer Leistungen insbesondere die Anlagengruppen,
4. Elektrische Anlagen,
5. Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
7. Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (teilweise),
einschl. nicht öffentliche Erschließung und Technische Anlagen in Außenanlagen.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Leistungsstufe 1: Leistungen LPH 1–2 HOAI Zunächst werden nur die Grundleistungen aus der Leistungsstufe 1 (LPH 1-2) und die zugehörigen Besonderen Leistungen beauftragt.
Leistungsstufe 2: Leistungen LPH 3; anschließend 4-5 (3. Stufe); 6–8 (4. Stufe) und 9 (5. Stufe) HOAI Der AG kann optional die weiteren Leistungen aus den Leistungsstufen 3-9 und die zugehörigen Besonderen Leistungen bzw. Beratungsleistungen nebst deren Besonderen Leistungen ganz oder teilweise und / oder für die gesamte Baumaßnahme oder Teile davon - durch schriftliche Erklärung dem AN gegenüber in Auftrag geben (weitere Leistungsstufen). Überträgt der AG dem AN eine weitere Leistungsstufe, so ist der AN verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen des Vertrages auszuführen, sofern zwischen dem Leistungsende der vorherigen Stufe und dem Leistungsbeginn der Folgestufe nicht mehr als 30 Monate liegen. Ursache für diese lange Frist ist neben verwaltungsinterner Vorgänge der Umstand, dass nach Abschluss der Leistungsphase 3 der AG Fördermittel beantragen will und die Bearbeitung des Bescheides einen längeren Zeitraum einnehmen kann.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Weiterbeauftragung bis zur Leistungsphase 9 gemäß HOAI vor. Eine bauliche Realisierung ist abhängig von Fördermitteln; Ansprüche bei Abstandnahme von der Realisierung kann der Bieter nicht geltend machen.
Das Schulzentrum ist eine Regionalschule mit Grundschulteil und Sporthalle.
Das Bauvorhaben soll in 2 Bauabschnitten errichtet werden.
Der 1. Bauabschnitt umfasst den 3- zügigen Grundschulteil mit Hort, die 2- Feld- Sporthalle (in 3 Teile teilbar) sowie die entsprechenden losen Ausstattungen und Außenanlagen.
Der 2. Bauabschnitt umfasst die 2 ½- zügige Regionalschule mit 3- zügiger Orientierungsstufe sowie die entsprechenden losen Ausstattungen und Außenanlagen. Es ist vorgesehen die Fachplanung Technische Ausstattung für den Grund- und Regionalschulneubau 1. und 2. BA mit den Leistungsphasen 1-3 zu beauftragen.
Nach der Leistungsphase 3 soll die Planung und Ausführung für den 1. und 2. BA einzeln, teilweise oder gesamt ab Leistungsphase 4 an einen Totalunternehmer vergeben werden. Wenn sich im Zuge des Fördermittelantragverfahrens herausstellt, dass die Gesamtlosvergabe nicht förderfähig ist, behält sich der AG die Beauftragung weiterer Leistungsstufen ab Leistungsphase 4 für den 1. und 2. Bauabschnitt vor.
Für den 2. Bauabschnitt sollen EFRE- Fördermittel eingesetzt werden. Diese sind noch zu beantragen.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail. Die Unterlagen, die im Teilnahmeverfahren erforderlich sind, liegen auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter der ID: E32443655 zum Download bereit. (s.Pkt.1.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anlagen steht unter dem Link gemäß Punkt 1.3) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über diesen Link abgerufen werden. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter http://portal.evergabemv.de/ und laden sich die Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag herunter. Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail-Adresse erhalten. Sie können Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bei http://portal.evergabemv.de/ bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmeantragsfrist hochladen. Das Angebot/Teilnahmeantrag kann elektronisch in Textform nach § 126b BGB eingereicht werden. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://portal.evergabemv.de/ an die unter I.1) genannte Adresse zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Greifswald ist während der Planungszeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen.
Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]817
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]55
Internet-Adresse: www.greifswald.de