Holzernte 2022 im Forstamt Nossentiner Heide Referenznummer der Bekanntmachung: LAFO-2021-0109
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-mv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wald-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzernte 2022 im Forstamt Nossentiner Heide
Das Forstamt Nossentiner Heide beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Los zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum ab 03.01.2022 bis 29.04.2022. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforst MV Anstalt des öffentlichen Rechts statt.
Die Leistung ist in folgender Holzerntetechnologie zu erbringen:
Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme) und anschließende Rückung von ca. 9.165 fm
Der Auftraggeber behält sich eine Beschränkung der Vergabe von einem Los je Bieter vor.
Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme) und anschließende Rückung in den Revieren Loppin, Cramon und Malkwitz von ca. 4.650 fm
Reviere Loppin, Cramon und Malkwitz im Forstamt Nossentiner Heide
Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme) und anschließende Rückung in den Revieren Loppin, Cramon und Malkwitz von ca. 4.650 fm
Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme) und anschließende Rückung in den Revieren Malkwitz und Drewitz von ca. 4.515 fm
Reviere Malkwitz und Drewitz im Forstamt Nossentiner Heide
Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme) und anschließende Rückung in den Revieren Malkwitz und Drewitz von ca. 4.515 fm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.
Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen
vorzulegen:
— das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n;
— das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde;
— das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt;
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen;
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig;
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden. Bzw. das eine entsprechende Versicherung mit Vertragsschluss nachgewiesen wird.
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweismöglich.
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und
dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
— Vorlage einer gültigen und nach PEFC anerkannte Zertifizierungsbescheinigung
für die angebotenen Technologien
— Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten zwei Jahren von insgesamt 500 fm. Hierbei muss eine angegebene Referenz einen Leistungsumfang von mindestens 300 fm haben. Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit
Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer
(§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1)
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III. 1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/ Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
- Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung mindestens ein Stundenentgelt von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) zu zahlen.
- Für die Leistungserbringung ist zwingend eine gültige PEFC- Zertifizierung erforderlich.
- Die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgen.
- Es wird vorausgesetzt, dass ein Mitarbeiter der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und Kenntnisse der forstlichen Fachbegriffe besitzt. Dieser Mitarbeiter ist während der Arbeiten jederzeit Vor-Ort und stellt die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie mit Arbeitskräften des Auftragnehmers sicher, die ggf. nicht der deutschen Sprache mächtig sind.
- Der Bieter verpflichtet sich vor Ort im Wald mindestens 2 Personen zu stellen, die zum Absetzen eines Notrufes in deutscher Sprache in der Lage sind und die benachrichtigten Rettungskräfte in deutscher Sprache zum Unfallort leiten können.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt.
- Die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Angebote die in einer veralteten Fassung eingereicht werden, sind zwingend von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7