Gärtnerische Pflegemaßnahmen kommunaler Vorgärten /Grünflächen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gärtnerische Pflegemaßnahmen kommunaler Vorgärten /Grünflächen
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant die Gärtnerischen Pflegemaßnahmen kommunaler Vorgärten und Grünflächen zu vergeben. Die Pflegearbeiten umfassen die Rasen- und Gehölzpflege, sowie das Reinigen von Wegen und Plätzen, sowie die Laubberäumung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Objekten innerhalb des Stadtgebietes.
Die saisonalen gärtnerischen Pflegemaßnahmen haben im Wesentlichen folgenden Umfang:
Bereich kommunale Vorgärten :
9 Teilobjekte innerhalb des Stadtgebietes:
- ca. 460 m² intensive Rasenpflege
- ca. 200 m² Gehölzpflege
-ca. 220 m² Gehölzrückschnitt (Heckenschnitt, Verkehrssicherungsschnitt)
Bereich Grünflächen :
134 Teilobjekte innerhalb des Stadtgebietes - ca. 47.000 m² regelmäßige Rasenmahd - maschinell und manuell, einschl. Schnittgutberäumung
- ca. 193.000 m² Mahd von Wiesenflächen, einschl. Schnittgutberäumung
- ca. 23.000 m² Gehölzpflegearbeiten (Ausmähen von Gehölzflächen)
- ca. 18.000 m² Gehölzschnittarbeiten (Brombeeren, Heckenschnitt, Verkehrssicherungsschnitt)
- ca. 650 m² Rückschnitt von Staudenknöterich
- ca. 500 lfdm. Mahd und Schnittgutberäumung von Straßengräben
- ca. 1000 m² Mahd von Riesenbärenklau
Bereich Wege - und Platzflächen Objekt "Am Brink" - ca. 700 m² Wege -und Platzfläche 3 x wöchentlich reinigen
- ca. 700 m² Wege- und Platzfläche
zweimalige Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 02.12.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124_LD VHB Eigenerklärung für nicht qualifizierte Unternehmen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung /Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf
Formblatt 124_LD VHB Eigenerklärung für nicht qualifizierte Unternehmen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung /Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf, - Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzen drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
-Verpflichtungserkärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen;
-Eigenerklärung zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V
Formblatt 124_LD VHB Eigenerklärung für nicht qualifizierte Unternehmen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung /Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD.pdf Erklärung zu folgenden Punkten : Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angabe dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde -Benennung von mind. 3 Referenzen aus 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von vergleichbaren Leistungen
-Nachweis "Verkehrssicherung an Arbeitsstätten an Straßen nach MVAS 99"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.