Neubau des Verwaltungsgebäudes Wittenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 1
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittenburg
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19243
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-wittenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Verwaltungsgebäudes Wittenburg
Die Stadt Wittenburg beabsichtigt, gemäß dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 8. August 2018 den zentralen Bereich der Innenstadt neu zu ordnen und zu bebauen. Ziel ist dabei u.a. auch die Verlagerung der städtischen Verwaltung vom Randbereich des Sanierungsgebietes an ihren ursprünglichen Sitz im unmittelbaren Bereich von Rathaus und Marktplatz.
Die Planungsleistungen für den Neubau des Verwaltungsgebäudes sollen nach vorgeschaltetem Planungswettbewerb an eine/n der drei Wettbewerbssieger vergeben werden. Die Auswahl unter den drei Wettbewerbssiegern erfolgt anhand der bekanntgemachten Zuschlagskriterien. Ziel des Wettbewerbs ist es, alternative Vorschläge und die beste Lösung für die Planungsaufgabe zu erhalten und dabei gleichzeitig die Planungsqualität zu sichern und die Baukultur zu fördern. Es soll ein gleichermaßen zukunftsorientiertes aber auch wirtschaftlich realisierbares Modell entwickelt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Eigenerklärungen sind in das Dokument Teilnahmeantrag einzutragen und innerhalb der Teilnahmefrist vorzulegen.
Eignungskriterien:
1. Nachweis der Berufsbefähigung:
- Erklärung, dass eine Eintragung des Bewerbers oder des/der vom Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die jeweilige Liste der entsprechenden Architekten-/ Ingenieurkammer vorliegt. Ein entsprechender Nachweis (Kopie genügt) ist dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.
- Alternativ für den Fall, dass in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzl. nicht geregelt ist: Erklärung, dass ein Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis des Bewerbers oder des/der vom Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen vorliegt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Ein entsprechender Nachweis (Kopie genügt) ist dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.
2. Wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes ihrer Mitglieder gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließl. Angabe des Durchschnitts über die 3 Jahre,
- Es ist ein Mindestumsatz von 1,5 Mio. EUR insgesamt in den letzten 5 Geschäftsjahren, d.h. ein durchschnittlicher Umsatz pro Geschäftsjahr von [Betrag gelöscht] EUR nachzuweisen,
- Erklärung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen i.H.v. von jeweils 3 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden oder unbedingte Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, einen bestehenden niedrigeren Versicherungsschutz im Auftragsfall entsprechend der geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.
3. Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes ihrer Mitglieder gesondert mit folgenden Angaben: Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss
- Angaben zu vergleichbaren Referenzaufträgen aus den letzten max. 5 Jahren, zu denen mind. folgende Details anzugeben sind:
o Projektbezeichnung des Referenzauftrags,
o Projekt-/Planungsinhalt (aussagekräftige Kurzbeschreibung unter Darstellung der Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag),
o Auftraggeber (Name, Adresse, Ansprechpartner),
o Auftragnehmer des Referenzauftrags,
o Rolle in der Auftragsausführung (Hauptunternehmer, Unterauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft),
o Projektleitung,
o Beauftragte Leistungsbilder nach HOAI,
o Beauftragte Leistungsphasen nach HOAI,
o Anrechenbare Kosten des Referenzauftrags nach DIN 276,
o Ausführungszeitraum des Referenzauftrags unter genauer Benennung des Leistungsbeginns und des Abschlusses der letzten vom Auftrag erfassten Leistungsphase,
o Finanzierung des Projekts mit Fördermitteln; falls ja: Konkrete Angaben zur Art der verwendeten Fördermittel,
- Es ist mind. eine Referenz vorzulegen, bei der die anrechenbaren Kosten mind. 3 Mio. EUR betragen haben und die Leistungsphasen 1 - 8 beauftragt waren sowie ausgeführt wurden.
Es sind möglichst nicht mehr als 5 besonders einschlägige Referenzen einzureichen. Von der Einreichung nicht einschlägiger Referenzen (keine Vergleichbarkeit) soll abgesehen werden. Im Rahmen der Teilnehmerbegrenzung erfolgt keine Besserbewertung für die reine Anzahl der eingereichten Referenzen.
Teilnehmerbegrenzungskriterien:
Sofern sich mehr als 7 geeignete Teilnehmer bewerben, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer anhand der Qualität der in den Referenzblättern dargestellten Referenzen. Gewertet werden bestimmte Eigenschaften von bis zu 5 eingereichten vergleichbaren Referenzen aus den letzten max. 5 Jahren, bei denen die anrechenbaren Kosten jeweils mind. 3 Mio. EUR betragen haben und die Objektplanungsleistungen für öffentliche Gebäude (mindestens LP 2 - 5) zum Gegenstand gehabt haben ("wertungsrelevante Referenzen"). Dabei können die nachfolgend aufgeführten Merkmale, die zu einer besseren Bewertung führen, alle in einer oder in verschiedenen Referenzen enthalten sein. Reicht der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mehr als 5 vergleichbare wertungsrelevante Referenzen ein, werden der Teilnehmerbegrenzungswertung nur die 5 Referenzen zugrunde gelegt, mit denen er/sie die höchstmögliche Punktzahl bei der Referenzwertung erzielen kann. Ein Bewerber erhält nach folgenden Maßgaben Punkte für die Bewertung der max. 5 wertungsrelevanten Referenzen:
Der Referenzauftrag bezieht sich auf:
- ein Projekt mit mehr als 5 Mio. EUR anrechenbaren Kosten: 3 Punkte je Referenz, d.h. max. 15 Punkte
- Bauen im Bestand: 3 Punkte je Referenz, d.h. max. 15 Punkte
- Bauten mit besonderen Brandschutzanforderungen im historischen Bestand: 6 Punkte je Referenz, d.h. max. 30 Punkte
- Bauten im unmittelbaren Kontext hochwertiger Baudenkmale: 6 Punkte je Referenz, d.h. max. 30 Punkte
- Verwaltungsbauten im Kontext hochwertiger Baudenkmale: 3 Punkte je Referenz, d.h. max. 15 Punkte
- ein mit Städtebaufördermitteln gefördertes Projekt: 3 Punkte je Referenz, d.h. max. 15 Punkte
- der Referenzauftrag umfasste u.a. die fachliche u. organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Rahmen von Bürgerbeteiligungen: 3 Punkte je Referenz, d.h. max. 15 Punkte.
Es können max. 135 Punkte erreicht werden. Die 7 am besten bewerteten Teilnehmer erhalten die Auslobungsunterlagen und werden zur Wettbewerbsteilnahme aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf Platz 7 wird zwischen den auf Platz 7 gleich bepunkteten Bewerbern gelost
vgl. § 65 LBauO Mecklenburg Vorpommern
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien (ohne Gewichtung) anwenden:
- architektonische und gestalterische Qualität
- Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen
- Qualitative Bedarfsanforderungen
- Wirtschaftlichkeit (anhand von Kenn- und Planungsdaten, z.B. BGF/HNF; BRI/BGF)
- Investitions- und Folgekosten
- Ökologische Anforderungen und Umweltverträglichkeit
- Flexibilität und Möglichkeit zu baulichen Veränderungen
Für Preisgelder und Anerkennungen steht eine Summe von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) zur Verfügung. Zur Aufteilung der Wettbewerbssumme siehe Auslobungsunterlagen.
Jeder Teilnehmer erhält ein Bearbeitungshonorar in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (brutto), wenn die geforderten Wettbewerbsunterlagen vollständig und termingerecht eingereicht wurden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.-3.-Platzierte werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, Vergabe dann nach Zuschlagskriterien.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auch ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu vergeben.
Der Auftrag ist als Stufenvertrag ausgestaltet. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst nur der Auftrag bis Leistungsphase 4 erteilt. Der Preisträger und spätere Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Beauftragung weiterer Phasen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93RCPT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.