Planungsleistungen für die Erschließungsplanung "Gewerbegebiet Kurzstucken" B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Selmsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 3121129
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönberg
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23923
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swsn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Erschließungsplanung "Gewerbegebiet Kurzstucken" B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Selmsdorf
BV: Planungsleistungen für die Erschließungsplanung "Gewerbegebiet Kurzstucken" B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Selmsdorf gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 3-4 Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Teil 4 Ab-schnitt 2 Technische Ausrüstung
B104 23923 Selmsdorf Kurzstucken
Erschließungsplanung und Bauleitung für die Erschließung eines Gewerbegebietes in der Gemeinde Selmsdorf, in einer Größe ca. 15 ha mit Anbindung an eine Bundesstraße.
Die Erscließung umfaßt:
ca. 8.500 m2 Verkehrsflächen (Fahrbahn, Geh- und Radwege, Parkflächen)
ca. 850 m Schmutzwasserkanal
ca. 450 m Regenwasserkanal
ca. 850 m Trinkwasserleitung
1 Stück Versickerungsbecken
2 Stück Löschwasserbehälter mit je 100 m3 Fassungsvolumen
ca. 25 Stück Straßenbeleuchtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Möller
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYR5Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.