RV über die Bewirtschaftung von Schiffskraftstoffen - Zuständigkeitsbereich Marinestützpunkt Warnemünde (Absaugen, Entsorgung v. Flüssigkeiten sowie Reinigung v. Anlagen u. Betriebsmitteln)) Referenznummer der Bekanntmachung: 6002164784-BwDLZ Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RV über die Bewirtschaftung von Schiffskraftstoffen - Zuständigkeitsbereich Marinestützpunkt Warnemünde (Absaugen, Entsorgung v. Flüssigkeiten sowie Reinigung v. Anlagen u. Betriebsmitteln))
RV über die Bewirtschaftung von Schiffskraftstoffen im Zuständigkeitsbereich des Marinestützpunkt Warnemünde (Absaugen, Entsorgung v. Flüssigkeiten sowie Reinigung v. Anlagen u. Betriebsmitteln)
Vertragslaufzeit 01.01.2022 - 31.12.2023 mit der Option der 2x (automatischen) einjährigen Verlängerung bis längstens 31.12.2025
Marinestützpunkt Warnemünde
Absaugen, Entsorgung von Flüssigkeiten, Altölen und sonstigen Stoffen und Reinigung der Bilgen, Bunker und Tanks, Rohrleitungen und Schläuche
Leistungsorte:
Die Stadt Rostock mit dem Marinestützpunkt Warnemünde sowie Werften und Häfen an der Ostseeküste und den angeschlossenen Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns in folgenden Landkreisen:
- Nordwestmecklenburg (NWM)
- Landkreis Rostock (LRO)
- Vorpommern-Rügen (VR)
- Vorpommern-Greifswald (VG)
2 x einjährige automatische Verlängerung bis längstens 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
- Vorlage einer Haftpflichtversicherung (2,5 Mio. EUR für Personenschäden und
2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden)
oder
Eigenerklärung, dass für die Dauer der Leistungserbringung eine solche Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird
- Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach den §§ 56 und 57 KrWG i.V. mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe in der jeweils gültigen Fassung
- Eigenerklärung, das Personal mit gültiger ADR-Bescheinigung eingesetzt wird
- Berechtigung zur Entsorgung der in Anlage 1 zum Vertragsentwurf genannten Abfallarten.
- Name und Anschrift der Anlage, wo die Abfallarten gem. Anlage 1 zum Vertragsentwurf entsorgt werden: Vorlage der Zulassung der Anlage!
- Vorlage von Entsorgungs- bzw. Sammelentsorgungsnachweise
- Ferner ist die Bescheinigung des Betreibers einer Abfallentsorgungs-/ verwertungsanlage vorzulegen, aus der dessen Bereitschaft zur Annahme des aufzubereitenden Altöls (Sammelkategorie I AltölV) bzw. des zu verwertenden Altöls hervorgeht, mit dem Nachweis, dass die Anlage zur Aufbereitung bzw. stofflichen Verwertung bzw. energetischen Nutzung (Sammelkategorie 4 AltÖlV) nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit