Erneuerung Krählwerke der Eindicker 2 und 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-014
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Krählwerke der Eindicker 2 und 4
Ausgeschrieben wird der vollständige Ersatz der beiden Krählwerke einschließlich des elektromotorischen Antriebes und Getriebes.
Zusätzlich ist ein Wartungsvertragsangebot für eine turnusmäßige Wartung der Maschinen entsprechend der Herstellerempfehlung beizufügen.
Hansestadt Greifswald - Ortsteil Greifswald-Ladebow (Standort des Klärwerkes)
Das Abwasserwerk Greifswald betreibt seit 1994 das Klärwerk Greifswald mit einer Ausbaugröße von 96.000 EW und einer Reinigungsleistung von jährlich rund 3,5 Millionen Kubikmeter Abwasser. Der anfallende Roh- und Faulschlamm wird in zwei Eindickern, Betonbehälter mit 12m Durchmesser und 5m Tiefe, zwischengespeichert und mittels Krählwerken eingedickt.
Die Krählwerke aus dem Jahr 1993 sind abgängig und müssen ausgetauscht werden. Auch die Antriebsaggregate mit derzeit 0,55 kW Leistung sind alt und verschlissen.
Ausgeschrieben wird der vollständige Ersatz der beiden Krählwerke einschließlich des elektromotorischen Antriebs und Getriebes.
Das Krählwerk ist an dem Stahlbetonbediensteg zentral über dem Bauwerk angebracht. Es soll aus Edelstahl V4A gefertigt werden und ähnlich oder gleich der bisherigen Konstruktion mit Schiebertafeln und Krählstäben versehen werden. Der neue Elektromotor soll energieeffizient gewählt werden.
Mit der Abgabe des Angebotes für die angefragte maschinenbauliche Anlage soll der Bieter einen Zeitplan zur Realisierung sowie eine möglichst ausführliche Beschreibung der angebotenen Anlage und des Angebotsinhaltes beifügen. Seine Eignung für die Ausführungsklasse EXC2 weist der Bieter durch geeignete Zertifikate und Referenzen nach.
Zusätzlich ist ein Wartungsvertragsangebot für eine turnusmäßige Wartung der Maschinen entsprechend der Herstellerempfehlung beizufügen.
Der Wartungsvertrag kann verlängert werden.
Keine zusätzlichen Angaben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Bitte beachten Sie grundsätzlich die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" und laden Sie diese -sofern nicht eine EEE eingereicht wird- ausgefüllt bei Angebotsabgabe im Lieferantenportal hoch.
Der Bereich Lieferantenmanagement ist vollständig auszufüllen. Insbesondere sind im Lieferantenportal der
Stadtwerke Greifswald folgende Dokumente hochzuladen; u.a.:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Handelsregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sozialversicherungsbeiträge
-Bitte beachten Sie grundsätzlich die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" und laden Sie diese -sofern nicht eine EEE eingereicht wird- ausgefüllt bei Angebotsabgabe im Lieferantenportal hoch.-
Im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald sind
folgende Dokumente hochzuladen:
- Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme
- Eigenerklärung Insolvenz (Muster im
Lieferantenportal)
- Bankerklärung (Muster im Lieferantenportal)
Unternehmenszahlen zu Umsatz und Mitarbeitern der
letzten 3 Jahre
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber
bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern
bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber
der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern
bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen,
damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor
der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber
bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Schwerin
Land: Deutschland