Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 für die Gemeinde Neuenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: TEDE5/2021-023018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landhagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 für die Gemeinde Neuenkirchen
Herstellung und Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 mit Gruppenkabine für die Gemeinde Neuenkirchen.
Los 1 Fahrgestell Los 2 feuerwehrtechnischer Aufbau Los 3 feuerwehrtechnische Beladung Los 4 Beschriftung und Beklebung
Fahrgestell für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
17498 Neuenkirchen
Herstellung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 für die Gemeinde Neuenkirchen, Freiwillige Feuerwehr Neuenkirchen gem. den zu beachtenden DIN-Normen und dem Leistungsverzeichnis sowie Lieferung an den Aufbauhersteller.
1 x Allradfahrgestell mit Zwillingsbereifung geeignet zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 nach DIN EN 1846 und DIN 14 530 Teil 11
feuerwehrtechnischer Aufbau für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
17498 Neuenkirchen
1 Löschfahrzeugaufbau Typ HLF 20 nach DIN EN 1846 und DIN 14 530 Teil 27.
Fahrzeugaufbau für Allradfahrgestell (Euro VI) mit einem Radstand von ca. 4200 mm.
Mit Ausnahme der Steck- und Schiebleiter und des Einreißhakens soll die gesamte Beladung innerhalb des Aufbaues untergebracht sein. Der Aufbau ist entsprechend erhöht auszuführen, es sind keine Dachkästen unterhalb der tragbaren Leitern zulässig.
Das Geräteraumvolumen darf durch die Komponenten der Abgasanlage nicht eingeschränkt werden (im Vergleich zu Aufbauten für Euro V Fahrgestelle).
Das Fahrzeug ist mit einer Gruppenkabine auszustatten, die sämtliche normativen Anforderungen erfüllt.
Die Gruppenkabine ist getrennt vom Aufbau als eigenständige Einheit auszuführen, möglichst dauerhaft mit dem Fahrerhaus verbunden und für eine lange Lebensdauer und hohe Sicherheit aus möglichst stabilem und korrosionsbeständigem Material gefertigt. Möglichst große Kopffreiheit im Mannschaftsraum. Das Mannschaftsraumdach soll nach Möglichkeit begehbar und mit einer dauerhaft rutschfesten Oberfläche versehen sein.
feuerwehrtechnische Standardbeladung
17498 Neuenkirchen
Feuerwehrtechnische Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. Leistungsverzeichnis. Die Lieferung der feuerwehrtechnichen Beladung erfolgt zum Aufbauhersteller.
Beklebung und Beschriftung
17498 Neuenkirchen
Beklebung und Beschriftung eines neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges gem. Leitungsverzeichnis und beiliegendem Beklebungskonzept.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mantruckandbus.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
feuerwehrtechnischer Aufbau für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schlingmann112.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
feuerwehrtechnische Standardbeladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tessin
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.btn-nord.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beklebung und Beschriftung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 95820
Internet-Adresse: www.schlingmann112.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt. Unter der Adresse https://portal.evergabemv.de/E44242774 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Hilfe beim Download oderbei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Stefan Jendrusch (subreport) unterder Telefonnummer 0221/98 578-33.
Fragen- und Antworten:
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe des Angebotes hinzuweisen.
Bitte übermitteln Sie Ihre Fragen und Anmerkungen ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, so dass die Bewerber gebeten werden, sich kostenlos registrierenzu lassen. Alle Bieterferagen sollen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform beantwortet werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auchpersonenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf dergesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Erklärung zum Datenschutz unter der Adresse: https://www.landhagen.de/datenschutz/amt/datenschutz.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich nach den Regelungen in §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landhagen.de