VE30 WC Trennvorhang Neuer SchulCampus Zarrenin
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zarrentin am Schaalsee
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-zarrentin.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE30 WC Trennvorhang Neuer SchulCampus Zarrenin
Am zukünftigen Übergang von Stadt und Landschaft entsteht auf einem rund 7 ha großen Areal mit dem "Neuen SchulCampus" Zarrentin ein Ensemble aus Regionaler Schule, Grundschule mit Hort und Zweifeldsporthalle mit Mensa. Die drei polygonalen Baukörper sind um einen zentralen Campusplatz angeordnet. Die Zufahrt zum Campus erfolgt von Süden aus.
Die zweigeschossigen Gebäude sind aus Stahlbeton mit heller Verblendsteinfassade geplant. Die Dächer sind flachgeneigt und extensiv begrünt. Die beiden Schulgebäude haben einen Innenhof. Den einzelnen Schulen jeweils zugeordnet sind ruhige, überschaubare Außenbereiche für Spiel und Pausen. Die beiden Schulen haben ein großzügiges zweigeschossiges Foyer mit Freitreppe. Zur weiteren Erschließung gibt es zwei Treppenhäuser und einen Aufzug. Im Erdgeschoss der Regionalen Schule sind die Verwaltung und einige Fachklassen untergebracht. Im Obergeschoss befinden sich Fachklassen und allgemeine Unterrichtsräume. Im Erdgeschoss der Grundschule mit Hort befindet sich das Lehrerzimmer und die Fachklassen der Grundschule. Außerdem ist hier der Hortbereich untergebracht. Im Obergeschoss liegen die allgemeinen Unterrichtsräume. Alle Klassenräume werden natürlich belüftet. Die Flure sind großzügig gehalten und bieten Platz für Freilernzonen. Die Zweifeldsporthalle wird sowohl für den Schulsport als auch von Vereinen genutzt. Die Halle kann in der Mitte durch einen Trennvorhang in zwei Teile geteilt werden. Die OKFF der Sporthalle liegt 1m tiefer als der restlicheTeil des Gebäudes. Die Halle hat dreiseitig umlaufend eine Prallwand bis 2m Höhe. Auf der vierten Seite liegt dieTribüne. Der Sporthalle angegliedert sind zwei Geräteräume. Es gibt einen Umkleidebereich mit 2 Damen- und 2 Herrenumkleiden. Im Obergeschoss der Zweifeldsporthalle mit Mensa ist die technische Versorgung für alle drei Gebäude untergebracht. Die Mensa wird von beiden Schulen genutzt und bietet 152 Sitzplätze. Die Mensa küche ist als Ausgabe- und Regenerierküche geplant. Als erster Schritt wurde mit der Erschließung des Campusareals begonnen.Im Dezember letzten Jahres war Baubeginn für den Hochbau der Regionalen Schule. Baustart für die Zweifeldsporthalle mit Mensa ist im Frühjahr 2021 und für die Grundschule / Hort im Sommer 2021. Die Gesamtfertigstellung des SchulCampus ist für Anfang 2023 vorgesehen.
Zarrentin am Schaalsee
1 Doppelschaliger Trennvorhang 2 Ballschutznetz 19 St Hilfskontruktion zur Aufnahme der Trennvorhangmechanik 1 Inbetriebnahme / Abnahme des Trennvorhanges incl. Ballfangnetz 1 Zulage für den Einbau einer Schlupftür 1 Einweisung
Für das Vorhaben wurden Zuwendungen nach der Richtlinie zur Sportstättenförderung (Sportstättenbaurichtlinie – SportstbRL M-V) in der ELER-Periode 2014-2020 bewilligt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- ILO, Verpflichtungserklärung nach § 9 VgG M-V und § 10 VgG M-V
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckung Personenschäden 1,5 Mio. € und Sachschäden 0,5Mio. €
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation bis zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten.
Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist über die Vergabeplattform zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zarrentin am Schaalsee
Postleitzahl: 19246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]