Nicht-offener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil, Quartier Klosterstraße in Woldegk Referenznummer der Bekanntmachung: 1342
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE80J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Woldegk
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woldegk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht-offener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil, Quartier Klosterstraße in Woldegk
Gegenstand des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit städtebaulichem Ideenteil ist die Neugestaltung des östlichen Teilbereichs des Quartiers Klosterstraße in der Gemeinde Woldegk. Nachdem im Jahr 2019 städtebaulich-hochbauliche Ideenstudien für diesen Teilbereich durchgeführt wurden, soll nun mit der Eckbebauung Ernst-Thälmann-Straße/Klosterstraße der Beginn der Quartiersbebauung angezeigt und zugleich auf einer Fläche von ca. 0,2 ha (Wohn- und Nutzfläche ca. 1.800 qm) ein hochbaulicher Akzent für die Quartiersneugestaltung gesetzt werden. Des Weiteren sollen die Ergebnisse der städtebaulich-hochbaulichen Ideenstudie für den restlichen Teilbereich des Quartiers überprüft werden und auf einer Fläche von ca. 0,7 ha eine städtebauliche Komposition entwickelt werden, die den vielfältigen Ansprüchen eines neu entstehenden Wohnquartiers inmitten einer gewachsenen Stadtstruktur gerecht wird. Dabei sind sowohl die stadtgeschichtlichen Bezüge als auch Anforderungen der Gegenwart und einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu beachten.
Übergeordnetes Ziel des Bauvorhabens ist der Erhalt und die behutsame Entwicklung der Woldegker Altstadt in seiner kompakten Stadtstruktur sowie die nachhaltige Stärkung zentraler Funktionen im Ortskern. Im Mittelpunkt steht dabei eine bedarfsorientierte und ausgewogene innerstädtische Wohnraumentwicklung, die sich durch gute Erreichbarkeit und eine sorgsame Nutzungsmischung auszeichnet.
Die Förderung des Bauvorhabens sowie die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt mit Städtebaufördermitteln.
Die Auslobungsunterlagen mit Aufgabenstellung und Verfahrensteil werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber/-innen zur Verfügung gestellt.
Die Büros A & S GmbH Neubrandenburg, Baukonzept Neubrandenburg GmbH und ign architekten + ingenieure, Waren (Müritz), waren mit der Bearbeitung einer städtebaulich-hochbaulichen Ideenstudie im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung beauftragt. Die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung werden (mind. in Teilen) den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Büro mit dem Versand der Auslobungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die vorgenannten Büros sind von der Teilnahme an dem laufenden Verfahren nicht ausgeschlossen.
Für das Amt Woldegk begleitet das büro luchterhandt & partner, Hamburg die operative Umsetzung dieses Realisierungswettbewerbs.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren sollen 8 Büros/Bewerbergemeinschaften für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt werden. Alle Bewerber/-innen, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben, die formalen Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für das Losverfahren zugelassen. Sämtliche formale Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen sind in der Anlage "Bewerberbogen" benannt.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften aus Architektinnen/Architekten und Stadtplanerinnen/Stadtplanern wird begrüßt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in den Bewerbungsunterlagen geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen (siehe Verfahrensteil Kap. 1.3.4 Teilnahmeberechtigung) erfüllen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
B1) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit
B2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB
B2A) Eigenerklärung über geleistete Steuerzahlungen
B2B) Eigenerklärung über geleistete Sozialabgaben
B3) Nachweis bzw. Eigenerklärung zur Unterschriftenberechtigung
B4) Angaben zur Kategorisierung der Unternehmensgröße
B5) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns
C1) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) 1. VgV)
C2) Erklärung über den Gesamt- und den Teilumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 (1) 1. VgV)
Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate (Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Nachweise der Versicherung/Berufsgenossenschaft nicht älter als 12 Monate) sein und müssen noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu C1: die Deckungssummen für den Leistungsbereich der gem. §§ 34 und 39 mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden abdecken.
Zu C2: der Gesamt- und Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 muss mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) betragen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
D1.1) Auflistung der Mindestkriterien
D1.2) Liste der wesentlichen in den letzten 6 Jahren (Stichtag: 1.1.2015) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1.VgV)
D2) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers gem. Abschnitt III.2.1) der EU-Bekanntmachung
D3) Erklärung der Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren je Leistungsbereich (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
E1) Vollmacht des Vertreters
E2) Angaben zu Auftragsanteilen
F) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
G) Unterschrift zum Teilnahmeantrag
Mindestanforderungen zu D1.2)
1) Mit der Leistungsübersicht ist zwingend mind. ein Projekt aus dem Bereich Neubau oder Erweiterungsbau von Wohngebäuden und mind. 1.000 qm BGF und den durchgängig bearbeiteten Leistungsphasen 2-4 gem. § 34 HOAI nachzuweisen.
2) Mit der Leistungsübersicht ist zwingend ein Projekt aus Neubau oder Erweiterungsbau mind. in der Honorarzone III und den durchgängig bearbeiteten Leistungsphasen 6-8 gem. § 34 HOAI nachzuweisen.
3) Mit der Leistungsübersicht ist zwingend mind. ein Projekt aus dem Bereich städtebauliche Studien (z. B. Machbarkeitststudie oder Masterplanung) für den Neubau von Wohngebäuden und mind. 2.500 qm BGF nachzuweisen.
4) Mit der Leistungsübersicht ist mind. ein Projekt aus dem Bereich Neubau in einem verdichteten urbanen Kontext von Wohnen und Gewerbe und durchgängiger Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 8 gem. § 34 HOAI nachzuweisen.
Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV für die Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
- Städtebauliches Konzept: Qualität der Gesamtidee, Qualität der Maßstäblichkeit der Bebauung, Qualität der Integration in den Stadtraum, Qualität der Adressbildung, Qualität des Erschließungs- und Mobilitätskonzepts, Berücksichtigung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen
- Hochbauliches Konzept: Architektonische Qualität, Gestaltqualität der Fassaden/Baukörpergliederung, Qualität des Erschließungskonzepts, Qualität der Zugänglichkeit und der Barrierefreiheit, Qualität der Nutzungsverteilung, Qualität der Grundrisse, Qualität der Beziehung zwischen Innen- und Außenraum
- Wirtschaftlichkeit in Baukosten, Unterhalt, Betrieb und Pflege
- Qualität des energetischen Konzepts und des Konzepts zur Nachhaltigkeit
- Erfüllung der formalen Vorgaben
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss. Dem Preisgericht obliegt eine verantwortliche, den Vorgaben und Intentionen der von der Ausloberin in der Auslobung formulierten Rahmenbedingungen genügende Bewertung. Das Preisgericht hat das Recht, die oben genannten Bewertungsmerkmale zu ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren.
Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (netto) zur Verfügung. Nach Abzug der vorgesehenen Aufwandsentschädigungen ist beabsichtigt die verbliebene Wettbewerbssumme von [Betrag gelöscht] Euro (netto) für folgende Preise sowie Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen wie folgt aufzuteilen:
1. Preis [Betrag gelöscht] Euro
2. Preis [Betrag gelöscht] Euro
3. Preis [Betrag gelöscht] Euro
Anerkennungen [Betrag gelöscht] Euro
Das Preisgericht ist berechtigt, eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme gemäß (§ 7 Abs. 2 Satz 4 RWP 2013) vorzunehmen und die Anzahl der Preisträger/-innen zu verändern.
Alle Teilnehmer/innen, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten jeweils eine pauschale Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] Euro (netto).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerberbogen zu verwenden, der in dem unter Ziff. I.3) genannten Projektraum registrierungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o.g. Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich für den Projektraum zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 22 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Der Bewerberbogen mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich über den elektronischen Projektraum bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch oder per E-Mail statt elektronisch über den Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Im elektronischen Projektraum sind die folgenden Anlagen zur Auftragsbekanntmachung frei verfügbar:
- Anlage 1: Bewerberbogen
- Anlage 2: Auszug aus dem Bewerberbogen Abschnitt D1.2
- Anlage 3: Verfahrensteil
- Anlage 4: Vorabzug Abgrenzung Plangebiet
- Anlage 5: Hinweise zum Datenschutz
Weitere, erst für die Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe erforderliche Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung gestellt.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 6 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den elektronischen Projektraum eingereicht werden.
5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation
erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von im Teilnahmeantrag vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein/-e Bewerber/-in bzw. eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewerbergemeinschaft entsprechend ihrer Losrangfolge bis zur Höchstzahl von 8 Verfahrensteilnehmern nachträglich (bis spätestens 7 Kalendertage nach Versand der Auslobungsunterlagen) als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/-innen bzw. Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrags abzusehen.
7. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
8. Weitere Bearbeitung
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2013. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts die mit Preisen ausgezeichneten Teilnehmer/-innen zu Verhandlungen über die Realisierung auffordern. Im Übrigen bleibt § 8 Abs. 2 RPW 2013 unberührt.
Beauftragt werden stufenweise Planungsleistungen mind. bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 4 sowie Teile der Leistungsphase 5 (mind. die qualitätssichernden Bestandteile) gemäß HOAI § 34 HOAI. Die Beauftragung erfolgt als optionale Bestimmung des AG ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen, ggf. bis Leistungsphase 9.
Die Zuschlagskriterien für das Verhandlungsverfahren gem. § 14 (4) Abs. 8 VgV werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes vollständig bekannt gegeben. Die Gewichtung des Wettbewerbsergebnisses ist jedoch bereits festgelegt:
- Gewichtung Wettbewerbsergebnis: 45 %
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch die Wettbewerberin oder den Wettbewerber bereits erbrachte Grundleistungen der Preisträger bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt wird.
9. Bindende Vorgaben
Auf "bindende Vorgaben", die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung durch das Preisgericht führen, wird mit Ausnahme der Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile (Einhaltung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität) verzichtet. Passagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung der Rückfragen. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgaben gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.
10. Voraussichtliche Termine
25.11.2021 Versand der Auslobungsunterlagen
03.12.2021 Frist für schriftliche Rückfragen (14:00 Uhr)
09.12.2021 Preisrichtervorbesprechung und Rückfragenkolloquium
04.03.2022 digitale Abgabe der Pläne (für Abgabe der physischen Pläne gilt Poststempel)
12.04.2022 Preisgerichtssitzung
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVRBUW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.