Bereitstellung von IT-Systemen inkl. System und Standardsoftware
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von IT-Systemen inkl. System und Standardsoftware
Bereitstellung von IT-Systemen inkl. System und Standardsoftware
Com In GmbH, Graf-Schack-Allee 11, 19053 Schwerin
Vertragsgegenstand aus V 14032/05-2011 bzw. Nr. D21 ist: „Bereitstellung von IT-Systemen inkl. System und Standardsoftware“. Pkt. 14 beschreibt die zu liefernde Ausstattung mit: Maschinenprogramme, die Anwenderprogramme in die Maschinensprache + übersetzten (z. B. Assembler, Compiler), soweit sie nicht in der Grundsoftware enthalten sind, Standardprogramme für häufig wiederkehrende, nicht problembezogene Aufgaben (z. B. Sortier- und Mischprogramme). Standardprogrammgeneratoren (Programmtyp a), sonstige vom Vermieter zu liefernde Programme, die vertragsgemäß zur der in der Anlage gestellten Aufgaben unabdingbar sind (Programmtyp b). Vorhandene ablauffähige Programme des Mieters, zu deren Nutzung die Anlage oder Geräte beschafft wurden (Programmtyp c).
Anlage 1 zum o. g. Vertrag regelt die zu erbringenden Leistungen: Standortsübergreifende und performante Bereitstellung von IT-Diensten. ComIn hat die Funktionsfähigkeit der Serverumgebung zu verantworten. Vertragsbestandteil sind ausdrücklich die Komponenten Datensicherheit, Datensicherung und zugesicherte Verfügbarkeit. Die Serverumgebung definiert sich über die verschiedenen Umgebungen (Produktiv, Test, Entwicklung und Schulung). Weitere Aufgaben sind die Bereitstellungen von IT-Services sowie die Datenreplikation. Hierbei hat ComIn die freie Wahl der Plattformen und kann technische Neuerungen selbstständig einsetzten. Der Vertrag lässt die Übernahme des Supportes technischer Einrichtungen auf Nutzerseite bei Bedarf offen.
Der Vertrag ist unbefristet
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bereitstellung von IT-Systemen inkl. System und Standardsoftware
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Com In GmbH, Graf-Schack-Allee 11, 19053 Schwerin
1. Vertragsgegenstand aus V 14032/ 05-2011 bzw. Nr. D21 ist: „Bereitstellung von IT-Systemen inkl. System und Standardsoftware laut Anlage 1“.
Das in den Vertrag aufzunehmende Leistungsangebot „Bereitstellung und Betrieb GIS-Umgebung am Standort „Schwerin Görries“ entspricht den Inhalten und dem Leistungsspektrum des bisherigen Vertrages. Eine Trennung der GIS-Infrastruktur vom Rechenbetrieb der Landesforst MV wird mit dem im Q4 geplanten Umzug des Rechenbetriebes in das RZ des DVZ M-V notwendig. Es ist nicht möglich die enor-men Datenmengen im GIS-Arbeitsprozess über die Verbindungsleitung zwischen neuem RZ-Standort und Schwerin-Görries zu transportieren, ohne den Produktivbe-trieb zu stören. Das Angebot beinhaltet somit die Ausführungsarbeiten zur System-trennung, Serverbereitstellung (FOBIS, Apollo), Datenspeicher, Firewallcluster und Datensicherung. Zur Einschätzung der fachlichen Notwendigkeit siehe Stellung-nahme durch BT-5 vom 06.7.2021. Es handelt sich somit um den Weitertrieb der be-stehenden Lösung mit technischen Änderungen.
2. Die Bereitstellung eines Servers für FME entsprich voll dem Vertragscharakter. Es handelt sich um eine reine Bereitstellung von IT-Infrastruktur. Die Software wird durch die Firma Conterra geliefert.
3. Bei DidiDocFlow handelt es sich um den bestehenden Serverbetrieb für ein Li-zenzprodukt der Multifunktionsgeräte. Aus lizenzrechtlichen Gründen kann der alte, zum Austausch vorgesehene Server erst mit der Neuausschreibung der Multifunkti-onsgeräte zum 31.01.2022 abgelöst werden und muss solange weiterbetrieben werden.
Der Vertrag ist unbefristet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Der Auftrag wird um die Bereitsellung und den Betrieb der GIS-Umgebung am Standort Schwerin erweitert.
- erhöhter Bedarf an Arbeitsspeicherkapazitäten- Umzug Rechenzentrum