Kundenzufriedenheitsanalyse im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern 2021 - 2025.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kundenzufriedenheitsanalyse im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern 2021 - 2025.
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung jährlicher Kundenbefragungen in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern und auf ausgewählten angrenzenden Strecken zur Qualität des SPNV-Angebotes nach vom Auftraggeber definierten Qualitätskriterien.
Eisenbahnstrecken im Land Mecklenburg-Vorpommern und angrenzende Strecken laut Definition des Auftraggebers.
Die jährliche Kundenzufriedenheitsanalyse erstreckt sich auf den gesamten landesweiten SPNV der im Land tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (2021: DB Regio AG, ODEG, PRESS und MBB). Hinzu kommt die länderübergreifende Leistung im Teilnetz Ostseeküste-West von/bis Hamburg Hbf, ggf. weitere zu erfassende Leistungen entsprechend den linienbezogenen Zugläufen laut Definition des Auftraggebers. Die Anzahl der Züge beläuft sich - Stand 2021 - auf (werk)täglich ca. 1.100 Züge. Der Stichprobenumfang wird mit jährlich ca. 12.000 Interviews vorgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kundenzufriedenheitsanalyse im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern 2021 - 2025.
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de