Umweltfreundliche manuelle Bewirtschaftung der Sanitäranlage "Schanze" in 18119 Warnemünde
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltfreundliche manuelle Bewirtschaftung der Sanitäranlage "Schanze" in 18119 Warnemünde
Bewirtschaftung einer Sanitäreinrichtung im Seebad Warnemünde. Die Sanitäreinrichtung "Schanze" erfüllt die Wünsche und Bedürfnisse der Touristen, speziell der Segler nach einer hochwertigen, hygienischen Sanitäreinrichtung. Während der Kernöffnungszeiten ist eine ständige Anwesenheit erwünscht, um die Kontrolle, Reinigung und Auffüllung der Verbrauchsmaterialien zu gewährleisten. Die Bewirtschaftung soll unter umwelt- und gesundheitsverträglichen Gesichtspunkten erfolgen.
Seebad Warnemünde Am Strom 106 18119 Rostock-Warnemünde
Das Sanitärobjekt Schanze wurde 1997/1998 gebaut und am 01.05.1998 in Betrieb genommen. Mit dem Sanitärobjekt werden besonders die Wünsche und Bedürfnisse der Touristen (speziell Segler), sowie der Bürger der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach einer qualitativ hochwertigen, hygienischen Sanitäreinrichtung am Standort Warnemünde erfüllt. Diesem Anspruch an die Sanitäreinrichtung weiterhin gerecht zu werden, soll die Aufgabe des künftigen Bewirtschafters sein.
Das Sanitärobjekt ist während der Kernöffnungszeiten zu betreiben. Die Kernöffnungszeiten werden wie folgt festgelegt:
Hauptsaison: 01. Mai bis 30. September 06:00 bis 22:00 Uhr Nebensaison: 01. Oktober bis 30. April 08:00 bis 18:00 Uhr Die ständige Kontrolle der Sanitäranlage während der Öffnungszeit ist zu gewährleisten. Die Frequenz der Reinigung ergibt sich aus der Anlage I der Vergabeunterlagen. Zusätzlich sind neben der Grundreinigung laut Anlage I Kontrollen mit Bedarfsreinigung durchzuführen. Eingeschlossen in die Reinigung ist die Bereitstellung, sowie die laufende Auffüllung folgender Verbrauchsmaterialien: Reinigungsmittel, Seife, Toilettenpapier, sowie Handtuchpapier. Für die Unterhalts- und Glasreinigung sind grundsätzlich umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigungsmittel zu verwenden.
Die im Rahmen des Betriebes anfallenden Abfälle sind im Rahmen der Reinigung vom Auftragnehmer zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat die Instandhaltung der Sanitäranlage im notwendigen Umfang sicherzustellen, um Ausfälle und technische Defekte zu vermeiden. Der Instandhaltungsumfang umfasst insbesondere alle Reparaturen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, aber auch Schadensbehebungen für kleinere, durch Vandalismus verursachte Schäden bis zum Wertumfang von jährlich [Betrag gelöscht] Euro brutto. Die Abrechnung der vorgenannten Leistungen erfolgt durch die Auftragnehmerin auf der Grundlage der mittels Rechnungskopie geltend gemachten tatsächlichen Ausgaben.
Die Einnahmen aus der Benutzung der Anlagen sind täglich zu entnehmen, kalender-monatlich bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats an die Auftraggeberin einzuzahlen und mittels Vordrucks (Anlage III der Vergabeunterlagen) abzurechnen.
3-malige optionale Verlängerungsmöglichkeit seitens AG für jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (FB 124_LD) •Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235) • Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236)- nach Aufforderung • Eigenerklärung zum Unternehmensstatus (KMU) • Eigenerklärung zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V • Vereinbarung Kontrollen Mindestlohn nach § 10 VgG M-V • Tariftreueerklärung • Gewerbeanmeldung
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, bzw. ein Nachweis über eine bestehende Versicherung in Höhe von mind. 3 Millionen Euro Deckungssumme ist mit Auftragsannahme durch den Auftragnehmer vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rostock.de