Messdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barth
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wobau-barth.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ra-klopsch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Messdienstleistungen
Messtechnik, Verbrauchserfassung und Abrechnung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber ist als Wohnungsbauunternehmen Vermieter Von Wohnungen.
Der Auftragnehmer (AN) stellt dem Auftraggeber (AG) während der Vertragslaufzeit (01.01.2022 - 31.12.2029) Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler, Kalt- und Warmwasserzähler mietweise zur Verfügung.
Der AN erfasst jährlich die Ablesewerte und erstellt aus diesen die Abrechnung für Heizung, Warmwasser sowie die Verbrauchslieferung des Gesamtverbrauches für Wasser (Warm- und Kaltwasserverbrauch). Die Wärmemengenzähler, Kalt- und Warmwasserzähler sowie Heizkostenverteiler sind in den Wohnungen zu installieren. Für die zentrale Warmwasserbereitung befinden sich die Wärmezähler in den Heizstationen. Auch ist der Wechsel der Wärmezähler für die dezentrale Warmwasseraufbereitung zu erbringen. Hierzu befinden sich die
Zähler außerhalb der Wohnungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.