Planungsleistungen - Sanierung Ufersicherung Gehlsdorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen - Sanierung Ufersicherung Gehlsdorf
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt die Planung der Erneuerung der Ufersicherung entlang des Gehlsdorfer Ufers zwischen Landreiter Straße und Gehlsheimer Straße.
Das Projektgebiet ist geprägt durch die parkähnliche Freiflächengestaltung mit rückwärtig gelegenem Fuß- und Radweg. Der bauliche Zustand der Uferbefestigung ist sanierungsbedürftig und stellt in ihrem jetzigen Zustand keine ausreichende Ufersicherung dar.
Die Ufersicherung soll naturnah und möglichst langlebig gestaltet werden. Gleichzeitig soll der Lebensraum Wasser zugänglich und besser erlebbar werden. Der Eingriff in den Wasserkörper ist gering zu halten. Zukünftige Unterhaltungskosten sind zu minimieren. Die Baumaßnahme soll in 2023 begonnen werden.
Rostock-Gehlsdorf
-1. Planung Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 2-8
-2. Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 2–6
Bei weniger als 3 Bewerber verringert sich die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, entsprechend.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen - Aufgabenstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berufliche Befähigung gemäß § 44 VgV - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie).
- Eigenerklärung zur Eignung - Fbl. 124 LD VHB - Bestandteil der Vergabeunterlagen.
- § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. € gegeben ist.
- § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 0,5 Mio. € für Wasserbaumaßnahmen
- § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Es werden auch vergleichbare Dienstleistungen berücksichtigt, die bis zu 7 Jahre zurückliegen.
Der Bewerber muss mindestens folgende Referenz (abgeschlossen oder in Realisierung befindlich) vorweisen:
Mindestens 1 Referenzobjekt mit Mindest-Bauvolumen von 0,3 Mio. €;
- § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Fachkraft allg.: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mind. 5 Jahre Berufserfahrung Projektleiter: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Wasserbau; Leitung von mind. 1 Bauvorhaben (abgeschlossen oder in Realisierung befindlich) mit mind. 0,3 Mio. € Bausumme in den letzten 3 Kalenderjahren;
- § 46 (3) Nr. 8 VgV: Quantitative Leistungsfähigkeit der Bewerber: durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl(*) des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte(*) in den letzten 3 Jahren.
(* = die im Geschäftsfeld Wasserbau tätig sind);
- § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten
Der Bewerber muss mindestens über ein Qualitätsmanagement verfügen.
Ist eine der Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Honorarangebot, auch wenn es ein günstiges Angebot ist, nicht gewertet.
Architekten und Ingenieure nach §75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057 Rostock
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]