Erweiterung Recknitz-Grundschule Ahrenshagen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ribnitz-Damgarten
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ribnitz-damgarten.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://portal.evergabemv.de/E67997814
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.evergabemv.de/E67997814
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung Recknitz-Grundschule Ahrenshagen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zwischen den beiden bestehenden Schulgebäuden auf dem Gelände der Recknitz Grundschule in Ahrenshagen soll ein Verbindungsbau entstehen. Der Verbindungsbau soll die barrierefreie Bewegung zwischen beiden bestehenden Schulgebäuden ermöglichen, sowie 3 neu zu errichtende Klassenräume enthalten.

Die Planungsleistungen für die Objektplanung, die Tragwerksplanung, die Planung des Brandschutzes, des Schallschutzes, der Energieberatung, sowie Leistungen eines Gesundheits- und Sicherheitskoordinators sollen vergeben werden. Planungsgrundlage dafür soll die Entwurfsplanung von 2013 sein, welche für die Erstellung des Fördermittelantrages im Jahr 2020 überarbeit bzw. aktualisiert wurde. Auf die Berücksichtigung der Schulbauempfehlung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Planung wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Baumaßnahme wird aus Fördermitteln finanziert.

Die Fertigstellung der Maßnahme, inklusive erfolgter Abrechnung, soll Ende 2023 erfolgt sein.

Leistungsumfang: (Los 1 – Objektplanung) - Grundleistungen zunächst für LPH 2-4, und optional für die LPH 5 – 9 mit durchschnittlichen Planungsanforderungen für Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021

- Grundleistungen zunächst für LPH 2-4, und optional für die LPH 5 – 9 mit durchschnittlichen Planungsanforderungen für Tragwerksplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI 2021

- Planungsleistungen des Brandschutzes gemäß AHO-Heft Nr. 17 Stand Sept. 2015

- Planungsleistungen des Wärmeschutzes gemäß AHO-Heft Nr. 13 Stand Juli 2015

- Planungsleistungen des Schallschutzes gemäß AHO-Heft Nr. 34 Stand Januar 2016

- Planungsleistungen des SIGEKO gemäß AHO-Heft Nr. 15 Stand März 2011

- Erstellung notwendiger Planungsunterlagen, Verwendungsnachweise für den Fördermittelgeber

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:

Ahrenshagen-Daskow

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Planungsvergabe erfolgt gem. VgV über ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Der Bewerber, der auf Grundlage der Bewertungskriterien die bestmögliche Lösung der Aufgabe erwarten lässt, erhält den Auftrag.

Für die Zunächst bis Leistungsphase 4 gem. Pkt. 1.4 aufgeführten Leistungen wird eine Bearbeitung innerhalb von 4 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein.

Die Vergabe der weiteren Stufen bleibt vorbehalten und erfolgt durch gesonderte schriftliche Mitteilung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/01/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Siehe Bewertungsmatrix 1

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Bewerberbogen/Teilnahmeantrag enthält die in der EEE abgefragten Erklärungen, um zusätzliche / detaillierte Abfragen der Eignungsprüfung zu erhalten. Das Ausfüllen einer EEE ist auf Grund des zwingend digitalen Ausfüllens des Bewerberbogens entbehrlich (siehe auch VI.3 dieser Bekanntmachung).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

- Teilnahmeberechtigt sind Bewerber, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekten/Innen, Ingenieure/Innen tätig / zugelassen sind.

- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist

- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet

- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einfluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

Die geforderten Angaben / Erklärungen sind geordnet nach der Systematik des Bewerberbogens einzureichen.

Bei Bewerbergemeinschaften und Unterbeauftragungen muss jedes Mitglied den Bewerberbogen separat ausfüllen und die entsprechenden Formblätter sind einzureichen.

Nachweise der Befähigung zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, als Anlage zu nummerieren und im entsprechenden Bewerberbogen mit der Nummerierung einzutragen.

Eignungskriterien:

- Durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in den einzelnen Leistungsbereichen,

- Spezifischer Mindestjahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die zu vergebende Leistung,

- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,

- Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die geforderten Angaben / Erklärungen sind geordnet nach der Systematik des Bewerberbogens einzureichen.

Bei Bewerbergemeinschaften und Unterbeauftragungen muss jedes Mitglied den Bewerberbogen separat ausfüllen und die entsprechenden Formblätter sind einzureichen.

Nachweise sind als Anlagen zu nummerieren und im entsprechenden Bewerberbogen mit der Nummerierung einzutragen.

Als Eigenerklärung vorzulegen - Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

- Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte der letzten 5 Jahren nach Menge oder Umfang mit der zu erbringenden Dienstleistung

- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens

- Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren, bezogen auf die zu vergebende Leistung

- Erklärung zur Ausstattung, Geräten und technischer Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags

- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Architekten, Ingenieure

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des einzureichenden Angebotes.

Ein Muster des abzuschließenden Vertrages wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übergeben.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/10/2021
Ortszeit: 23:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/10/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevordie Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktstellen des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/09/2021