Erweiterung Recknitz-Grundschule Ahrenshagen - Planungsleistungen Los 3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ribnitz-Damgarten
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ribnitz-damgarten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Recknitz-Grundschule Ahrenshagen - Planungsleistungen Los 3
Zwischen 2 bestehenden Schulgebäuden auf dem Gelände der Recknitz Grundschule in Ahrenshagen soll ein Verbindungsbau entstehen. Der Verbindungsbau soll die barrierefreie Bewegung zwischen den beiden bestehenden Schulgebäuden ermöglichen, sowie 3 neu zu errichtenden Klassenräume enthalten. Die hierfür notwendigen Planungsleistungen für die Freianlagen und äußere Erschließung des Gebäudes sollen vergeben werden.
Planungsgrundlage soll die Entwurfsplanung von 2013 sein, welche für die Erstellung des Fördermittelantrages im Jahr 2020 überarbeite bzw. aktualisiert wurde. Auf die Berücksichtigung der Schulbauempfehlung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Planung wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Baumaßnahme wird aus Fördermitteln finanziert.
Die Fertigstellung der Maßnahme, inklusive erfolgter Abrechnung, soll Ende 2023 erfolgt sein.
Geschätzte Baukosten: [Betrag gelöscht] EURO
Ahrenshagen-Daskow
Die Planungsvergabe erfolgt gem. VgV über ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Der Bewerber, der auf Grundlage der Bewertungskriterien die bestmögliche Lösung der Aufgabe erwarten lässt, erhält den Auftrag. Für die zunächst bis Leistungsphase 4 gem. Pkt. 1.4 aufgeführten Leistungen wird eine Bearbeitung innerhalb von 4 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhanden sein. Die Vergabe der weiteren Stufen bleibt vorbehalten und erfolgt durch gesonderte schriftliche Mitteilung.
Der Bewerberbogen/Teilnahmeantrag enthält die in der EEE abgefragten Erklärungen, um zusätzliche / detaillierte Abfragen der Eignungsprüfung zu erhalten. Das Ausfüllen einer EEE ist auf Grund des zwingend digitalen Ausfüllens des Bewerberbogens entbehrlich (siehe auch VI.3 dieser Bekanntmachung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Teilnahmeberechtigt sind Bewerber, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekten/Innen, Ingenieure/Innen tätig / zugelassen sind.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einfluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
Die geforderten Angaben / Erklärungen sind geordnet nach der Systematik des Bewerberbogens einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften und Unterbeauftragungen muss jedes Mitglied den Bewerberbogen separat ausfüllen und die entsprechenden Formblätter sind einzureichen.
Nachweise der Befähigung zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, als Anlage zu nummerieren und im entsprechenden Bewerberbogen mit der Nummerierung einzutragen.
Eignungskriterien:
- Durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in den einzelnen Leistungsbereichen,
- Spezifischer Mindestjahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die zu vergebende Leistung,
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
Die geforderten Angaben / Erklärungen sind geordnet nach der Systematik des Bewerberbogens einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften und Unterbeauftragungen muss jedes Mitglied den Bewerberbogen separat ausfüllen und die entsprechenden Formblätter sind einzureichen.
Nachweise sind als Anlagen zu nummerieren und im entsprechenden Bewerberbogen mit der Nummerierung einzutragen.
Als Eigenerklärung vorzulegen - Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte der letzten 5 Jahren nach Menge oder Umfang mit der zu erbringenden Dienstleistung
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
- Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren, bezogen auf die zu vergebende Leistung
- Erklärung zur Ausstattung, Geräten und technischer Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Architekten, Ingenieure
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des einzureichenden Angebotes.
Ein Muster des abzuschließenden Vertrages wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevordie Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktstellen des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll.