Neubau Wohnanlage - Erweiterter Rohbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwoges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnanlage - Erweiterter Rohbau
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (Auftraggeber) beabsichtigt den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus 3 Wohnhäusern und einer Tiefgarage mit insgesamt 58 Wohneinheiten. Das Grundstück befindet sich in der Neubrandenburger Innenstadt, Ecke Badstüberstraße zur 5. Ringstraße an der Stadtmauer. Ausgeschrieben wird zunächst der erweiterte Rohbau als eine Leistung. Die Leistung beinhaltet folgende Gewerke:
- Baustelleneinrichtung
- Erdbauarbeiten
- Betonarbeiten
- Abdichtungsarbeiten
- Maurerarbeiten
- Gründach
- Gerüstbauarbeiten
- Dachabdichtung
- Aufzugsanlage
- Kunststofffenster
- Blitzschutz.
17033 Neubrandenburg
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (Auftraggeber) beabsichtigt den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus 3 Wohnhäusern und einer Tiefgarage mit insgesamt 58 Wohneinheiten. Das Grundstück befindet sich in der Neubrandenburger Innenstadt, Ecke Badstüberstraße zur 5. Ringstraße an der Stadtmauer. Ausgeschrieben wird zunächst der erweiterte Rohbau als eine Leistung. Sie beinhaltet folgende Gewerke:
- Baustelleneinrichtung;
- Erdbauarbeiten;
- Betonarbeiten;
- Abdichtungsarbeiten;
- Maurerarbeiten;
- Gründach;
- Gerüstbauarbeiten;
- Dachabdichtung;
- Aufzugsanlage;
- Kunststofffenster;
- Blitzschutz;
ERSCHLIESSUNG;
Erschlossen wird das Grundstück künftig direkt über die Badstüberstraße, die Ringstraße soll lediglich von Rettungsfahrzeugen und Anliegern befahren werden. Auch die zukünftige Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Badstüberstraße.
GRÜNDUNG;
Aufgrund von ungünstigen Baugrundverhältnissen ist ein großflächiger Bodenaustausch bis zu -3,20 m Tiefe inkl. Herstellung eines Verbaus an der Grenze zur Nachbarbebauung und den anliegenden Straßen notwendig. Die Gründung erfolgt gem. der Empfehlung des Bodengutachters als Flachgründung.
TIEFGARAGE;
Die Tiefgarage mit 29 Stellplätzen befindet sich zum größten Teil unterhalb der Wohnhäuer, von hier aus sind alle Technikräume, Abstellräume und Zugänge zu allen Hausaufgängen barrierefrei erreichbar. Das gesamte Untergeschoss wird aus WU-Beton hergestellt.
HAUS A;
Das Haus A befindet sich in der Form eines Riegels direkt an der Badstüberstraße und soll mit Mitteln des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern errichtet werden. Das Haus beherbergt insgesamt 29 Wohnungen, aufgeteilt auf 3 Aufgänge. Das Gebäude ist in massiver Bauweise, aus Stahlbeton und KS-Mauerwerk geplant. Die Aufgänge sind sowohl von der TG, als auch von der Badstüberstraße barrierefrei erreichbar. Der Hauptzugang von der Straße erfolgt über einen Splitt-Level, von hier aus gelangt man mit dem Aufzug bzw. über die Treppenanlage in alle Wohngeschosse bzw. in das Tiefgaragengeschoss.
Zusätzlich gibt es von jedem Aufgang aus einen direkten Zugang zum Innenhof, der ebenfalls barrierefrei gestaltet ist.
Direkt unter Haus A im UG befinden sich die gesetzlich notwendigen Abstellräume. Alle Wohneinheiten verfügen über einen Freisitz.
HAUS B+C;
Die Punkthäuser B und C befinden sich hinter dem Haus A und beherbergen zusammen 29 Wohnungen. Die Gebäude sind ebenfalls in massiver Bauweise, aus Stahlbeton und KS-Mauerwerk geplant. Die Hauptzugänge befinden sich im Innenhof, die Gebäude sind ebenfalls von der Tiefgarage mittels Fahrstühle erreichbar. Diese beiden Gebäude werden förderfrei errichtet.
HAUSTECHNIK;
Zur Beheizung wird die anliegende Fernwärmeversorgung der Neubrandenburger Stadtwerke genutzt. Die Warmwasseraufbereitung ist dezentral über Durchlauferhitzer in den jeweiligen Wohnungen geplant. Die Bebauung wird an das Kabelnetz der neu.sw angeschlossen. Alle Wohnräume sollen eine Teilnehmeranschlussdose, KFA mit der Möglichkeit der gleichzeitigen TV- und Internetnutzung und eine Netzwerkanschlussdose (CAT 7) erhalten. Weiterhin ist ein Glasfaseranschluss (FFTH) der neu-medianet im Bereich der Elektroverteilung mit separater Steckdose vorgesehen. Sämtliche Installationen in den Wohnräumen erfolgen als Unterputzinstallationen. Sämtliche Leuchten der Treppenhausbeleuchtung, der Haustürbeleuchtung und der Notbeleuchtung sind als LED Leuchten geplant. In Treppenhäusern, Kellerfluren und sonstigen allgemeinen Räumen werden die Beleuchtungseinrichtungen mit Bewegungsmeldern ausgestattet.
INNENHOFGESTALTUNG;
Durch die Tiefgaragenunterlagerung wird das Innenhofniveau bewusst um ca. 1,20 m angehoben, um direkte Einsicht in die Wohnungen von der Straße aus zu verhindern. Mittels Böschungen und Anrampungen entsteht ein harmonisches, stufenfreies Gelände. Im südwestlichen Bereich des Grundstücks ist ein Spielplatz vorgesehen.
LEISTUNGSGSGRENZEN;
Die Erdarbeiten, der Verbau, sowie die Archäologische Begleitung des Erdaushubs sind nicht Teil dieses Auftrages und wurden im Vorfeld bereits separat ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung;
3. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124);
4. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Formblatt 234);
zu 2.
Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und über 2 Mio. Euro für Sachschäden und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmenserforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Für die Teilnahme am Verfahren ist auch eine Bescheinigung eines Versicherungsunternehmens ausreichend, dass im Falle einer Beauftragung die Versicherung mit den genannten Deckungssummen angepasst wird.
Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
1. Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen aus den letzten 5 Jahren, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u.a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Es ist der Bauherr, dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zu benennen.
Alternativ kann vorgelegt werden:
– bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder – (bei privaten Auftraggebern) eine von diesen ausgestellte Bescheinigung.
Falls Referenzen von Dritten (z.B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen („Eignungsleihe“), muss deren Verfügbarkeit für das Projekt sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Er wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen.
Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
3. Benennung eines Projektleiters und Angabe seiner Qualifikation und Berufserfahrung.
a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache.
b) Die Vorgaben des Landesrechts (z.B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg Vorpommern [Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V] müssen erfüllt werden.
c) Unterzeichnung der Erklärung zum vergaberechtlichen Mindestlohn
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung findet elektronisch statt. Die Bieter werden entsprechend § 14 Abs. 6 VOB/A EU unverzüglich elektronisch informiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[04/21_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zum 07.10.2021 zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Bitte die Angebotssumme und den Namen des Bieters digital eintragen (nicht ausdrucken und wieder einscannen). Einer Unterschrift bedarf das digitale Angebot nicht.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland