OV 13/2021 Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14530-11
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
OV 13/2021 Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14530-11
Für die Freiwillige Feuerwehr Altstadt soll das alte Löschgruppenfahrzeug LF 8/10 durch ein neues LF 20 ersetzt werden. Der Auftrag wird dabei in zwei Lose aufgeteilt.
Die Lose sind:
Los 1: Los 1a – Fahrgestell für Löschgruppenfahrzeug LF 20 sowie Los 1b – Aufbau für LF 20 nach DIN 14520 – 11 Los 2 – Feuerwehrtechnische Beladung für Löschgruppenfahrzeug LF 20.
Der Auftrag wirdi in zwei Lose aufgeteilt,
Die Lose sind:
Los 1: Los 1a und Los 1b: 1a – Fahrgestell für Löschgruppenfahrzeug LF 20 sowie 1b: Aufbau für LF 20 nach DIN 14520 – 11 Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung für Löschgruppenfahrzeug LF 20.
Lieferung eines Fahrgestells für Löschgruppenfahrzeug LF 20 sowie Lieferung eines Aufbaus für LF 20 nach DIN 14520 – 11
Wismar
Geliefert werden soll ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11, bestehend aus Fahrgestell, Aufbau nach DIN 14520-11 sowie der feuerwehrtechnischen Beladung. Dabei müssen folgende Regeln, Vorschriften und Normen eingehalten werden:
- DIN EN 1846 in allen Teilen,
- DIN 14 502 Allgemeine Anforderungen Feuerwehrfahrzeuge,
- DIN 14 530 - 11 LF 20,
- Technische Richtlinien BOS (TR BOS),
- EMV Richtlinien 2004/104 EG (für Fahrbetrieb), ansonsten EMVG in aktueller Fassung,
- Qualitätsanforderungen gemäß ISO 9001 und 9002,
- Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD,
- Vorschriften über elektrische Anlagen VDE-/DIN-Normen,
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Feuerwehren (DGUV – Vorschrift 49),
- Alle sonstigen gültigen und anerkannten Regeln der Technik.
- Das angebotene Fahrzeugkonzept hat eine gültige, der aktuell geltenden Maschinenrichtlinie entsprechenden Baumusterprüfung.
Der Auftragnehmer verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst werden, ebenso ist die komplette Projektsprache in Deutsch oder mit einem staatlich geprüften Übersetzer auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen.
Die Angebotspreise sind als Festpreise auszuführen und gelten für den gesamten Ausführungszeitraum.
360° Kamera-Monitor-System, zusätzliche Sicherheitssysteme, Wartungsvertrag für das angebotene Fahrzeug
Feuerwehrtechnische Beladung für Löschgruppenfahrzeug LF 20
Wismar
Geliefert werden soll ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11, bestehend aus Fahrgestell, Aufbau nach DIN 14520-11 sowie der feuerwehrtechnischen Beladung. Dabei müssen folgende Regeln, Vorschriften und Normen eingehalten werden:
- DIN EN 1846 in allen Teilen,
- DIN 14 502 Allgemeine Anforderungen Feuerwehrfahrzeuge,
- DIN 14 530 - 11 LF 20,
- Technische Richtlinien BOS (TR BOS),
- EMV Richtlinien 2004/104 EG (für Fahrbetrieb), ansonsten EMVG in aktueller Fassung,
- Qualitätsanforderungen gemäß ISO 9001 und 9002,
- Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD,
- Vorschriften über elektrische Anlagen VDE-/DIN-Normen,
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Feuerwehren (DGUV – Vorschrift 49),
- Alle sonstigen gültigen und anerkannten Regeln der Technik.
Das angebotene Fahrzeugkonzept hat eine gültige, der aktuell geltenden Maschinenrichtlinie entsprechenden Baumusterprüfung.
Der Auftragnehmer verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst werden, ebenso ist die komplette Projektsprache in Deutsch oder mit einem staatlich geprüften Übersetzer auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen.
Die Angebotspreise sind als Festpreise auszuführen und gelten für den gesamten Ausführungszeitraum.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister:
- Eigenerklärung zur Eignung,
- Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet,
- Unbedenklichkeitserklärung zu den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialbeiträgen.
- Einhaltung Mindestlohn ILO Kernarbeitsnorm,
- Erklärung nach § 9 Absatz 4 bis 6 VgG M-V: Mindestlohn,
- Vereinbarung gem. § 10 Abs. 1 S. 2 VgG M-V, (Erklärung zum Mindestlohngesetz MiLoG)
- Eigenerklärung/Liste der in den letzten 18 Monaten erbrachten wesentlichen Lieferleis-tungen (geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Lieferzeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers inkl. Kon-taktadressen und Ansprechpartner),
- Einhaltung der Normen:
- DIN EN 1846 in allen Teilen,
- DIN 14 502 Allgemeine Anforderungen Feuerwehrfahrzeuge,
- DIN 14 530 - 11 LF 20,
- Technische Richtlinien BOS (TR BOS),
- EMV Richtlinien 2004/104 EG (für Fahrbetrieb), ansonsten EMVG in aktueller Fas-sung,
- Qualitätsanforderungen gemäß ISO 9001 und 9002,
- Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD,
- Vorschriften über elektrische Anlagen VDE-/DIN-Normen,
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Feuerwehren (DGUV – Vorschrift 49),
- Alle sonstigen gültigen und anerkannten Regeln der Technik.
- Das angebotene Fahrzeugkonzept hat eine gültige, der aktuell geltenden Maschinen-richtlinie entsprechenden Baumusterprüfung.
Abschnitt IV: Verfahren
23966 Wismar
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich.
Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Geset-zes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I, S. 2959) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach Paragr. 135 Abs. 1 Nr. 2. Paragr.134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.