Übergangsmanagement für Strafgefangene Referenznummer der Bekanntmachung: 220-109-Sr-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übergangsmanagement für Strafgefangene
Übergangsmanagement für Strafgefangene im Justizvollzug und Probanden der Bewährungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern
JVA Bützow, Kühlungsborner Str. 29a, 18246 Bützow
JVA Waldeck, Zum Fuchsbau 1, 18196 Dummerstorf
JVA Neustrelitz, Am Kaulksee 3, 17235 Neustrelitz
JVA Stralsund, Franzenshöhe 12, 18439 Stralsund
LA für ambulante Straffälligenarbeit M-V, Dierkower Damm 29, 18146 Rostock
Durchführung des Übergangsmanagements landesweit im Geschäftsbereich des Justizministeriums M-V
110 Teilnehmer
Gesamtzeit 4 Jahre
Der Kabinettsbeschluss vom 02.02.2021 (Kabinettsvorlage Nr. 22/21) sieht die notwendigen Fördermittel für JM bereits vor. Die konkrete Zurverfügungstellung durch die ESF Fondsverwaltung steht unter Haushaltsvorbehalt.
Diese Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zusage der entsprechenden Fördermittel. Eine Entscheidung über die Zusage wird voraussichtlich im I. Quartal 2022 getroffen.
Bei den genannten Werten handelt es sich lediglich um Schätzwerte für ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung des Bieters zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB.
- Verpflichtungserklärung des Bieters /der Bietergemeinschaft zur Zahlung des Mindestlohns (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende
Erklärung)
- Der Bieter muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen*.
- Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile gegebenenfalls durch Unterauftragnehmer erbracht werden.
Von ihnen ist die entsprechende obenaufgeführte Eigenerklärung spätestens vor Auftragserteilung vorzulegen.
- Falls eine Bietergemeinschaft gebildet wird: Erklärung der Mitglieder (siehe Punkt 3 der Bewerbungsbedingungen)
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
- Nachweis des Bieters bzw. seiner eventuellen Unterauftragnehmer über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für
Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro je Schadensfall und für sonstige Schäden in Höhe von mindestens 0,5 Millionen Euro je Schadensfall in Form einer Kopie
- mindestens zwei gleichartige Aufträge in den letzten 3 Jahren vor Absendung der Bekanntmachung im Bereich der Durchführung von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen, davon mind. ein Auftrag für öffentliche Auftraggeber (per Liste mit Benennung von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Ausführungszeitraum)
- mindestens 3-jährige Berufserfahrung
- fachlich und pädagogische Eignung des zum Einsatz kommenden Personals
- abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit
- Pädagogen mit Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe
- mindestens Qualifikation als Case Manager/in und Zertifikat "Case Managerin"/"Case Manager" entsprechend den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Care- und Case Management (DGCC)
- auch geeignet: Personal mit Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin, sowie Heilerzieher/innen, Diplom-Pädagogen/innen, Bachelor/Master/Diplom Erziehungswissenschaft und staatlich anerkannte Erzieher/innen (inkl. notwendiger Qualifizierungen bzw. Fortbildungen) und Meister/innen oder Ausbilder/innen mit AdA-Schein
- Meister/innen oder Ausbilder/innen mit AdA-Schein müssen Zusatzqualifikation im Bereich "Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifizierung (ReZA)" vorweisen
- mindestens einjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Personen, die wegen ihrer multiplen Vermittlungshemmnisse dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, sowie Erfahrungen in der Berufsvorbereitung, Benachteiligtenförderung oder Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bzw. Menschen mit Behinderung
- nach eventueller Auftragserteilung sind von dem einzusetzenden Personal des Bieters bzw. seinem eventuellen Unterauftragnehmer aktuelle amtliche Führungszeugnisse im Sinne des § 30 Abs.1 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz ohne Eintragungen vorzulegen
Die Eignung des zum Einsatz kommenden Personals und der Vertretungskräfte ist durch Personaleignungsbögen, Nachweise, Zeugnisse, Referenzen u.a. zu belegen.
- Verpflichtung des Auftragnehmers und seiner eventuellen Unterauftragnehmer ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindest-Stundenentgelt von 10,35 € (brutto) zu zahlen (siehe Entwurf
Rahmenvereinbarung)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).